Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Lieferungen von ortsfesten Steigleitern der Dengtai Staircase Manufacturing Co., Ltd. an gewerbliche Kunden (B2B). Sie sind schriftlicher Bestandteil jedes Vertrags, jeder Proforma-Rechnung (PI) und jedes Auftragsbestätigungsschreibens.

Stand: 27.08.2026 · Änderungen nur in Schriftform vereinbart

Angebot und Gültigkeit

Alle Angebote der Dengtai Staircase Manufacturing Co., Ltd. sind freibleibend und werden 15 Tage ab Ausstellungsdatum schriftlich bindend. Nach Ablauf dieser Frist bedarf es einer Neubestätigung durch uns.

Die Angebotsdauer von 15 Tagen erlaubt uns eine verlässliche Kontrolle des Wechselkursrisikos; eine Währungsabsicherung kann auf Wunsch und gegen Vereinbarung optional erfolgen. Preise verstehen sich ab Werk (Incoterms 2020, wie im jeweiligen Angebot angegeben), zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer im Bestimmungsland sowie etwaiger Zölle, Fracht- und Versicherungskosten.

Technische Angaben, Zeichnungen, Gewichte und Maße in unseren Unterlagen sind annähernd maßgeblich; die verbindlichen Spezifikationen ergeben sich aus den freigegebenen Ausführungsplänen. Die Produktion ortsfester Steigleitern erfolgt nach Auftragsbestätigung in der Regel innerhalb von 15–25 Werktagen.

Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind in der im Angebot genannten Währung – in der Regel EUR oder USD – fristgerecht und ohne Abzug zu leisten. Im Standard gelten die folgenden Zahlungsvarianten; die verbindliche Variante wird je Auftrag in der Proforma-Rechnung (PI) festgelegt:

Variante Aufteilung Fälligkeit
T/T 50 + 50 (Standard) 50 % Anzahlung, 50 % Restzahlung Anzahlung bei Auftragsbestätigung, Rest vor Versand
T/T 30 + 70 30 % Anzahlung, 70 % Restzahlung Nach gesonderter Vereinbarung im Angebot
Akkreditiv (L/C bei Sicht) Vollständiger Betrag Zahlung bei Sicht, unwiderruflich, vor Produktionsstart bestätigt

Die Ware bleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug können laufende Fertigungen angehalten werden; Einzelheiten zu Ablauf, Gebühren und Dokumenten beschreibt die Seite Zahlung.

Garantie

Wir gewähren eine Herstellergarantie auf die Konstruktion der gelieferten ortsfesten Steigleitern. Die Garantie deckt Material- und Fertigungsfehler des Tragwerks – Holme, Sprossen, Rückenschutz, Podeste und Befestigungen – bei normgerechter Montage, Verwendung und Wartung ab.

Der genaue Garantieumfang einschließlich Dauer wird im Kaufvertrag bzw. in der Proforma-Rechnung (PI) definiert und pro Auftrag schriftlich bestätigt. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile, Oberflächenveränderungen durch örtliche Umwelteinflüsse, Schäden durch unsachgemäße Montage, Überlastung oder fehlende wiederkehrende Prüfung.

Die Garantie besteht ergänzend zu den gesetzlichen Mängelrechten des Käufers. Als Nachweis der vereinbarten Ausführung dienen die mit der Lieferung übergebenen Dokumente: Werkstoffzeugnis (MTC), Konformitätserklärung (DoC) und Prüfbericht. Details zur wiederkehrenden Prüfung finden Sie unter Prüfung & Wartung.

Verantwortung

Herstellerleistung. Wir liefern ortsfeste Steigleitern gemäß den freigegebenen Plänen und Spezifikationen. Die Übereinstimmung mit den abgestimmten Zeichnungen, Materialvorgaben und Nennmaßen ist Vertragsinhalt; Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Käufers.

Dokumentation. Jeder Lieferung liegt ein Dokumentenpaket bei: Werkstoffzeugnis (MTC nach EN 10204 3.1), Erklärung zur Konformität (DoC), Prüfbericht sowie die statische Berechnung der Konstruktion. Diese Unterlagen dienen dem Käufer als Nachweis für Abnahme, Betriebszulassung und Prüfbuch.

Montage und Betreiberpflichten. Die ortsfeste Montage der Steigleiter sowie die Einhaltung der örtlichen Arbeitsschutzvorschriften – einschließlich DIN 18799 und DIN EN ISO 14122-4 am Einbauort – liegen in der Verantwortung des Käufers bzw. Betreibers. Die Auswahl der Ausführung, die Gefährdungsbeurteilung vor Ort sowie die wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person obliegen dem Betreiber.

Haftungsbeschränkung. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Folgeschäden aus nicht freigegebener Montage, veränderter Verwendung oder unterlassener Prüfung ist ausgeschlossen.

Anwendbares Recht

Auf alle Verträge zwischen der Dengtai Staircase Manufacturing Co., Ltd. und gewerblichen Käufern findet chinesisches Recht unter Berücksichtigung der internationalen Handelspraxis Anwendung, einschließlich der von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen Incoterms 2020 (z. B. FOB, CIF, EXW) in der jeweils vereinbarten Lieferklausel.

Da es sich um grenzüberschreitende Verträge handelt, gelten ergänzend die vereinbarten Export-, Verpackungs- und Versandbestimmungen; Details hierzu beschreibt die Seite Versand. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung Vertragsbestandteil.

Fragen zu diesen Bedingungen

Sie möchten einzelne Klauseln vor der Bestellung mit unserem Team abstimmen? Wir klären Angebotsgültigkeit, Zahlungsvariante und Garantieumfang gern individuell – schriftlich und verbindlich vor Auftragsbestätigung.

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