
DIN 18799-1 – Steigleitern an baulichen Anlagen
Gilt für ortsfeste Steigleitern an Gebäuden, Fassaden, Silos, Schächten und Behältern: Höhen, Sprossenmaße, Rückenschutz und Ausstiege nach anerkannten Regeln der Technik.
- Zugänge zu Dächern, Silos, Behältern und Schächten
- Rückenschutz und Ausstieg normkonform ausgelegt
- Nachweise für Gefährdungsbeurteilung und Prüfpflicht






