Pflichtenheft für Betreiber · BGN & BG Bau

Gefährdungsbeurteilung für Steigleitern – kostenlose Checkliste

Auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung entscheiden Sie, ob eine Steigleiter zulässig ist (BGN). Fünf Punkte, ein Formular – kostenlose Checkliste inklusive Beratung bei der Auswahl.

Offizielle Quelle: BGN, BG Bau

BGN & BG Bau DIN 18799-1 DoC & Prüfbericht inklusive Beratung inklusive
Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz, oben gesicherter Ausstieg mit Geländer
BGN

Offizielle Bewertungsbasis (mit BG Bau)

18799-1

DIN 18799-1 als Auswahlgrundlage

PDF

Kostenlose Checkliste (PDF)

24 h

Beratung & Angebot per E-Mail

Grundlage

Gefährdungsbeurteilung für Steigleitern

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Pflicht des Arbeitgebers nach Arbeitsschutzgesetz und BetrSichV – auch für ortsfeste Steigleiter. Erst ihre Ergebnisse entscheiden, welche Aufstiegsart zulässig ist, welcher Rückenschutz ab welcher Höhe erforderlich ist und mit welchen Prüffristen die Leiter betrieben wird.

  • Vor der Beschaffung: Zulässigkeit, Material und Ausführung werden im Ergebnis festgelegt – nicht im Katalog.
  • Vor der Nachrüstung: Bestandsanlagen nach DIN 18799-3:2021 bewerten, dann Rückenschutz oder Steigschutz nachrüsten.
  • Beleg gegenüber der BG: Dokumentierte Bewertung schützt bei Unfällen und Prüfungen durch BGN oder Gewerbeaufsicht.

Hintergrund und Schwellenwerte: Rückenschutzpflicht · Prüfpflicht · Normen im Überblick

Fertige Steigleiter-Segmente mit Rückenschutzbügeln, gestapelt im Werkslager

Offizielle Bedingung

Wann sind Steigleitern zulässig?

Steigleitern sind nach Bewertungsbasis von BGN und BG Bau zulässig, wenn der Zugang nur gelegentlich – zum Beispiel zu Wartungszwecken – von einer geringen Anzahl von Personen genutzt wird.
Bewertungsgrundlage: BGN / BG Bau, umgesetzt über DIN 18799-1 und DGUV 208-032

Gelegentlicher Zugang

Nur Wartung, Inspektion oder Revisionen – kein täglicher Arbeitsaufstieg. Häufigkeit im Ergebnis der Bewertung festhalten.

Geringe Personenzahl

Nur wenige, unterwiesene Personen nutzen die Leiter. Je häufiger und je mehr Personen, desto eher sind Treppen oder Plattformen gefordert.

Schutzziel Absturz

Ab 3 m Fallhöhe sind Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung Pflicht (DGUV 208-032); über 10 m eine Steigschutzeinrichtung – Details: ab wann Rückenschutz?

Was, wenn der Zugang regelmäßig erfolgt?

Dann ist die Steigleiter meist nicht das geeignete Verkehrsmittel. Vorgesehen sind dann Treppen, Laufstege oder Plattformen nach DIN EN ISO 14122 – unsere Planung bewertet Ihren Zugangsfall und nennt Ihnen die normkonforme Alternative, inklusive DoC und Prüfbericht bei der Lieferung.

Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz, oben gesicherter Ausstieg mit Geländer

Das Werkzeug

Die Checkliste: fünf Punkte zur Bewertung

Bearbeiten Sie die fünf Punkte für jeden Aufstieg Ihrer Anlage. Das Ergebnis zeigt, ob Ihre Steigleiter zulässig ist – und welche Ausführung normkonform ist.

Feuerverzinkte Steigleiter mit Rückenschutz an einer Wand
  1. 01

    Zugangshäufigkeit

    Gelegentlich (Wartung, Inspektion) oder regelmäßig? Nur bei gelegentlichem Zugang bleibt es bei der Steigleiter.

  2. 02

    Fallhöhe

    Ab 3 m Fallhöhe sind Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung Pflicht (DGUV 208-032), über 10 m eine Steigschutzeinrichtung mit mitlaufendem Auffanggerät – Fallhöhe bewusst abfragen.

  3. 03

    Absturzsicherung

    Rückenschutz (Käfig oder Bügel) vorhanden? Steigschutz oder Fallschutzschiene für große Höhen geplant?

  4. 04

    Prüfung

    Jährliche Prüfung durch eine befähigte Person eingeplant? Prüffristen und Zuständigkeit im Prüfbuch dokumentiert?

  5. 05

    Dokumentation

    Bewertung, Auswahl und Prüfnachweise revisionssicher ablegen – das ist Ihr Beleg gegenüber BGN und Gewerbeaufsicht.

Alle fünf Punkte als druckfertiges Formular – mit Ausfüllhinweisen zu jedem Kriterium.

Checkliste herunterladen

Beratung & Auswahl

Wir beraten bei der Auswahl – konforme Steigleiter nach Ihrem Ergebnis

Schicken Sie uns Ihr Checklisten-Ergebnis: Unsere Planung übersetzt es in eine normkonforme Ausführung – Material, Rückenschutz, Ruhepodest oder Fallschutzschiene, Sonderhöhen auf Anfrage. Lieferung ab Werk inklusive DoC und Prüfbericht, Angebot in 24 h.

  • Herstellerneutral bewertet: auch Bestandsanlagen anderer Hersteller rüsten wir normkonform nach.
  • Normkonform statt Standard: Ausführung nach DIN 18799-1/-3 und DGUV 208-032, dokumentiert im Prüfbericht.
  • Ein Ansprechpartner: Produkt und Dokumentation aus einer Hand, direkt vom Werk – die Prüfung führt Ihre befähigte Person durch (TRBS 1203); wir liefern Prüfkataloge, Checklisten, Vorlagen und Fernsupport.
Beratung anfordern
Maschinenplattform mit Aufstiegsleiter und Geländer in der Produktion
Feuerverzinkte Steigleiter mit Rückenschutz an einer Wand

Passende Ausführung

So sieht ein Ergebnis aus der Checkliste aus

Typische Konfiguration für gelegentlichen Wartungszugang mit Fallhöhe über 3 m – genau nach den fünf Prüfpunkten bewertet.

MerkmalAusführung
ProduktEinzügige Steigleiter mit Rückenschutz
MaterialStahl feuerverzinkt (HDG nach ISO 1461)
Steighöhe4,76 m
Rückenschutzab 3 m Fallhöhe erforderlich (DGUV 208-032)
NormDIN 18799-1 · DIN EN ISO 14122-4
DokumenteDoC & Prüfbericht inklusive
Prüfungjährlich durch befähigte Person (TRBS 1203)

Ihre Höhe oder Materialanforderung weicht ab? Wir konfigurieren nach Maß – Preise & Angebot.

Kostenlos & unverbindlich

Checkliste herunterladen

PDF-Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung von Steigleitern – auf Basis von BGN, BG Bau, DIN 18799-1 und DGUV 208-032. Auf Wunsch prüfen wir Ihr Ergebnis und bieten die passende Steigleiter an.

Weitere Angaben – optional

Antwort in 24 h · Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Versand der Checkliste und zur Angebotserstellung (DSGVO). Details: Datenschutzerklärung

Die Checkliste finden Sie zusätzlich gebündelt unter Downloads.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung bei Steigleitern

Wann sind Steigleitern zulässig?
Nach BGN und BG Bau sind Steigleitern zulässig, wenn der Zugang nur gelegentlich – zum Beispiel zu Wartungszwecken – von einer geringen Anzahl von Personen genutzt wird. Diese Bewertung erfolgt immer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.
Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung für Steigleitern erforderlich?
Vor jeder Neubeschaffung, Nachrüstung und Erstnutzung einer ortsfesten Steigleiter. Sie ist eine Arbeitgeberpflicht nach Arbeitsschutzgesetz und BetrSichV und belegt Auswahl, Schutzstufe und Prüffristen gegenüber der Berufsgenossenschaft.
Was gilt, wenn der Zugang regelmäßig erfolgt?
Dann ist die Steigleiter in der Regel nicht das geeignete Verkehrsmittel. Vorgesehen sind Treppen oder Plattformen nach DIN EN ISO 14122 – wir prüfen Ihren Fall und beraten herstellerneutral zur normkonformen Lösung.
Ist die Checkliste wirklich kostenlos?
Ja. Die Checkliste als PDF ist kostenlos und unverbindlich. Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich innerhalb von 24 h ein Angebot für eine normkonforme Steigleiter inklusive DoC und Prüfbericht.
Wer muss die Gefährdungsbeurteilung für Steigleitern durchführen?
Durchführen und dokumentieren muss sie der Unternehmer, also der Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber der Anlage. Die Durchführung darf an Fachpersonal delegiert werden, die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber. Wir unterstützen mit Checkliste und Beratungsangebot – und kalkulieren die daraus resultierende Leiterkonfiguration mit Festpreis in 24 h.
Welche Punkte gehören bei Steigleitern in die Gefährdungsbeurteilung?
Bewertet werden Steighöhe und Fallhöhe, Nutzungshäufigkeit, Umgebung wie Feuchte oder Chemikalien, vorhandener Rückenschutz ab 3 m, Steigschutz, Ausstiegssituation und Zustiegssicherung. Daraus folgen Ausführung, Werkstoff, Rückenschutzbedarf und die Prüffrist für den Betrieb. Unsere Checkliste führt Sie in fünf Punkten zu einem dokumentierbaren Ergebnis.
Ab wann verlangt die Gefährdungsbeurteilung eine Steigschutzeinrichtung statt Rückenschutz?
Über 10 m Fallhöhe genügt der Rückenschutz allein nicht mehr – dann braucht es eine Steigschutzeinrichtung mit mitlaufendem Auffanggerät (DGUV 208-032), ergänzt um Ruhepodeste zur Teilung des Aufstiegs. Ihre Gefährdungsbeurteilung dokumentiert diese Entscheidung. Wir liefern beide Systeme werkseitig konfiguriert, inklusive DoC und Prüfbericht.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Aktualisieren müssen Sie bei wesentlichen Änderungen – neuer Nutzung, Umbauten, nach Unfällen oder neuen Erkenntnissen der Technik. Aus der Beurteilung leiten Sie außerdem die Prüffrist ab; üblich ist die jährliche Prüfung ortsfester Steigleitern durch eine befähigte Person. Unsere Checkliste hilft, Aktualisierungsanlässe systematisch zu erkennen.

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