Prüfpflicht nach DGUV 208-032 & TRBS 1203

Steigleiter Prüfpflicht – jährliche Prüfung durch befähigte Person (TRBS 1203)

Wiederkehrende Prüfung jährlich durch befähigte Person (TRBS 1203, DGUV 208-032). Prüfbericht & DoC inklusive.

Antwort in 24 h · Festpreis-Angebot vor jedem Termin

Jährliche Prüffrist Befähigte Person Prüfbericht & DoC inklusive
Maschinenplattform mit Aufstiegsleiter und Geländer in der Produktion
TRBS 1203

Prüfung durch befähigte Person

DGUV 208-032

Jährliche wiederkehrende Prüfung

Prüfbericht

Inklusive ab Werk

DoC – Konformitätserklärung

Jeder Lieferung beigefügt

Die Antwort in drei Sätzen

Prüfpflicht für Steigleitern

Ortsfeste Steigleitern sind Arbeitsmittel: Als Betreiber müssen Sie sie in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person prüfen lassen. Wer Prüftermine verpasst, riskiert Unfälle, Bußgelder und haftet im Schadensfall – der Nachweis liegt bei Ihnen.

Wer prüft? Befähigte Person nach TRBS 1203

Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person erfolgen: fachlich geeignet, beauftragt durch den Betreiber, mit nachweisbarer Sachkunde. Die Nachweispflicht liegt immer beim Betreiber.

TRBS 1203 im Überblick

Wie oft? Jährlich nach DGUV 208-032

Die wiederkehrende Prüfung ist mindestens jährlich fällig. Bei hoher Korrosionsbelastung oder nach Reparaturen sind kürzere Fristen erforderlich – festgelegt in Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Prüffristen im Detail

Was wird geprüft? Zustand & Sicherheit

Korrosion an Sprossen und Holmen, Schweißverbindungen und Wandhalter, Rückenschutz und Steigschutz sowie der sichere Austritt oben – jedes Ergebnis dokumentiert im Prüfbericht.

DGUV 208-032 erklärt

Hersteller-Vorteil

Prüfbericht & Dokumentation inklusive

Mit jeder neuen Steigleiter von Dengtai erhalten Sie den werkseitigen Prüfbericht zur Abnahme sowie die Konformitätserklärung (DoC) – ohne Aufpreis. So starten Sie mit lückenloser Dokumentation in die erste wiederkehrende Prüfung.

  • Werkseitiger Prüfbericht (Ergebnis: bestanden) – jeder Leiter beigefügt
  • DoC – Konformitätserklärung, auftragsbezogen
  • Werkstoffzeugnis MTC nach EN 10204 3.1
  • Prüfbuch-Vorlage für die jährliche Prüfung
Prüfung anfragen

Antwort in 24 h · auch für Bestandsanlagen anderer Hersteller

Fertige Steigleiter-Segmente mit Rückenschutzbügeln, gestapelt im Werkslager

Jede Lieferung verlässt das Werk mit geprüftem Zustand und vollständigen Nachweisen.

Service

Prüfung durch Ihre befähigte Person (TRBS 1203)

Ob Erstprüfung nach Montage oder jährliche wiederkehrende Prüfung: Die Prüfung führt Ihre befähigte Person oder ein lokaler Fachbetrieb durch – für Steigleitern beliebiger Hersteller. Dengtai liefert Prüfkataloge, Checklisten, Prüfbuch-Vorlagen und Fernsupport, damit Ergebnis, Mängelliste und Prüfbuch-Eintrag lückenlos dokumentiert werden.

Vorlagen und Checklisten für Erstprüfung, jährliche Prüfung und Dokumentation

Fertige Steigleiter-Segmente mit Rückenschutzbügeln, gestapelt im Werkslager

Zielgerichtet geprüft

So läuft Ihre Prüfung ab

1

Anfrage

Anlagen, Standorte und Zugangssituation per Formular, E-Mail oder WhatsApp senden.

2

Einschätzung

Wir bestätigen Umfang, Prüffristen und Festpreis – innerhalb von 24 Stunden.

3

Prüfung durch Ihre befähigte Person

Die Prüfung vor Ort übernimmt Ihre befähigte Person nach TRBS 1203 – inklusive Funktionsprüfung des Steigschutzes; wir unterstützen mit Checkliste und Fernsupport.

4

Prüfbericht & Prüfbuch

Dokumentation mit Ergebnis, Mängelliste und nächstem Prüftermin – als PDF und für Ihr Prüfbuch.

Antwort in 24 h

Prüfung anfragen

Beschreiben Sie Ihre Anlagen – unser Team meldet sich mit Terminvorschlag und Festpreis, inklusive Prüfbericht und Prüfbuch-Eintrag.

Weitere Angaben – optional

Antwort in 24 h · Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (DSGVO). Details: Datenschutzerklärung

Häufige Fragen

Fragen zur Steigleiter-Prüfpflicht

Wie oft muss eine Steigleiter geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person (DGUV 208-032, TRBS 1203). Bei starker Korrosionsbelastung, im Außenbereich oder nach Reparaturen sind kürzere Fristen sinnvoll – die Frist legt der Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest.
Wer darf eine Steigleiter prüfen?
Nur eine befähigte Person gemäß TRBS 1203: fachlich geeignet, geschult und vom Betreiber schriftlich beauftragt. Die Prüfung führt Ihre befähigte Person oder ein lokaler Fachbetrieb durch – Dengtai liefert Prüfkataloge, Checklisten und Fernsupport.
Was wird bei der Steigleiter-Prüfung geprüft?
Sprossen, Holme und Schweißverbindungen, Wandhalter und Verankerung, Korrosion, Rückenschutz und Steigschutz sowie der sichere Austritt an der Oberkante. Das Ergebnis wird in einem Prüfbericht dokumentiert.
Welche Dokumente erfüllen die Prüfpflicht?
Prüfbericht mit Ergebnis und Datum, Prüfbuch-Eintrag mit nächstem Prüftermin sowie die Konformitätserklärung (DoC) der Leiter. Bei neuen Dengtai-Steigleitern sind Prüfbericht und DoC ab Werk inklusive.
Was passiert, wenn die Prüfung Mängel ergibt?
Der Prüfbericht bewertet jeden Mangel. Bei erheblichen Mängeln darf die Leiter nicht mehr benutzt werden – wir liefern Nachrüstungen und Ersatzteile für Anlagen beliebiger Hersteller, damit die Prüfpflicht wieder erfüllt ist.
Brauche ich ein Prüfbuch für jede Steigleiter?
Ein Prüfbuch pro Anlage ist die sauberste Lösung: Es hält Datum, befähigte Person, Ergebnis und den nächsten Prüftermin fest und macht Ihre Prüfdokumentation gegenüber der Berufsgenossenschaft lückenlos nachweisbar. Neue Dengtai-Steigleiter liefern wir mit Prüfbericht und DoC – damit startet Ihr Prüfbuch von Anfang an korrekt.
Gelten die jährlichen Fristen auch für Steigschutzeinrichtungen?
Ja. Steigschutz mit Fallschutzschiene oder mitlaufendem Auffanggerät wird zusammen mit der Leiter mindestens jährlich geprüft – die befähigte Person kontrolliert Laufbahn, Führungsgerät und Anschlageinrichtungen nach Herstellerangaben. Bei starker Beanspruchung oder nach einem Fangvorgang ist eine sofortige zusätzliche Prüfung fällig. Wir liefern die zugehörige Komponenten-Dokumentation mit.
Muss eine neue Steigleiter vor der ersten Nutzung geprüft werden?
Ja. Nach der Montage erfolgt die Erstprüfung durch eine befähigte Person, bevor die Leiter in Betrieb geht. Der ab-Werk-Prüfbericht dokumentiert Fertigung und Material, die Erstprüfung bestätigt den fachgerechten Aufbau vor Ort. Erst dann beginnt der jährliche Prüfrhythmus – alles sauber dokumentiert im Prüfbuch.
Meine Prüfung ist überfällig – was soll ich tun?
Handeln Sie zeitnah: Lassen Sie die Prüfung sofort durch eine befähigte Person nachholen und nutzen die Anlage bis dahin nicht oder nur mit Einschränkungen. Bei Kontrollen gilt ein überfälliger Termin schnell als Pflichtverletzung. Braucht es dafür Ersatzteile oder Nachrüstungen, liefern wir für Anlagen beliebiger Hersteller – schnell und mit Dokumenten.

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