Arbeitsstättenregel A1.8 · DACH-Aufstiege

Steigleiter nach ASR A1.8 – DE/CH konform

Steigleiter nach ASR A1.8 – konform für Deutschland (ASR/DIN). Ausführung nach SN EN 14396 (Schweiz) auf Anfrage – mit DoC und Prüfbericht.

Antwort in 24 h · Lieferzeit 15–25 Werktage · Export nach DE, AT & CH

ASR A1.8 (Arbeitsstättenregel) DIN 18799-1/-3 SUVA / SN EN 14396 DoC & Prüfbericht inklusive
Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz und Ruhepodesten an einer Gebäudefassade
ASR A1.8

Arbeitsstättenregel Deutschland

DIN 18799-1/-3

Konstruktion & Ausrüstung

SUVA / SN EN 14396

Schweiz, Ausführung auf Anfrage

DoC & Prüfbericht

inklusive jeder Lieferung

Regelwerk verstehen

Was fordert ASR A1.8?

Die ASR A1.8 „Verkehrswege“ konkretisiert als Arbeitsstättenregel die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Für ortsfeste Steigleitern heißt das: Der Aufstieg muss lückenlos, trittsicher und gegen Absturz gesichert sein – abgestimmt auf die konkrete Nutzung am Arbeitsplatz.

  • Lückenloser Aufstieg

    Gefahrlose, direkte Erreichbarkeit oberhalb liegender Zugänge – ohne Umwege über Maschinen oder Bauteile.

  • Absturzsicherung je Steighöhe

    Rückenschutzbügel oder Steigschutz ab den in Ihrer Gefährdungsbeurteilung festgelegten Höhen – nach DGUV Information 208-032 gilt für Steigleitern bereits ab 3 m Fallhöhe Rückenschutz oder eine Steigschutzeinrichtung.

  • Maße nach DIN 18799-1

    Sprossenabstand 225–300 mm, sichere Holme, Wandhalter und Ausstiegsinfrastruktur wie Ausstiegsholme oder Plattform.

  • Ruhepodeste bei langen Aufstiegen

    Unterbrechung hoher Steigen mit Ruhepodesten bzw. mehrzügiger Bauweise für sicheres Pausieren.

Grundlage Ihrer Festlegungen ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Wir übersetzen deren Ergebnisse in eine normkonforme Konfiguration.

Feuerverzinkte Steigleiter mit Rückenschutz an einer Wand

Einordnung: ArbStättV, ASR, DIN

Die Arbeitsstättenverordnung nennt das Ziel, die ASR A1.8 beschreibt einen Weg dorthin und die DIN 18799 legt die Technik fest: Konstruktion nach DIN 18799-1, Ausrüstung nach DIN 18799-3. Details finden Sie auf der Seite DIN 18799.

Ein Lieferant, zwei Regelsysteme

ASR und SUVA: offen deklariert für DE & CH

Viele Hersteller beantworten Anfragen aus der Schweiz vage. Wir deklarieren beide Systeme offen: Deutschland über ASR A1.8 und DIN 18799, die Schweiz auf Anfrage nach SN EN 14396.

Aspekt Deutschland Schweiz
Regelwerk ASR A1.8 zur ArbStättV, Konstruktion nach DIN 18799-1/-3 SUVA-Vorgaben zum Aufstieg, Bauform nach SN EN 14396
Absturzsicherung Rückenschutz bzw. Steigschutz laut Gefährdungsbeurteilung Ausführung je Steighöhe nach SN EN 14396, z. B. Bügel oder Ruhestufen
Dokumente DoC, Prüfbericht, MTC nach EN 10204 3.1 Gleiches Dateipaket, exportfähig für die Schweiz
Betriebliche Prüfung Wiederkehrende Prüfung dokumentiert im Prüfbuch Dieselbe Prüfmethode, Vorlagen für SUVA-Abnahmen
Projektierung Planprüfung gegen Ihre Zeichnung oder Bestandsaufnahme Bestandsanlagen prüfen wir auf Nachrüstbedarf – siehe Nachrüstung

Für Österreich projizieren wir ebenfalls – ÖNORM-Kontext oder EN-Basis nennen wir Ihnen transparent, statt leere Versprechen zu geben. Den direkten Vergleich beider Systeme lesen Sie auf ASR A1.8 & SUVA im Vergleich.

Normkonforme Produkte vom Werk

So setzen wir ASR A1.8 in der Konfiguration um

Jede Leiter wird erst gezeichnet, dann gebaut: Bügel, Podeste und Ausstieg exakt nach Ihrer Steighöhe – Werkpreis, DoC und Prüfbericht gehören zur Lieferung.

Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz und Ruhepodesten an einer Gebäudefassade

Steigleiter + Montage + Prüfung

Alles aus einer Hand

Lieferung nach DE, AT oder CH – die Montage übernimmt Ihr Team oder ein lokaler Fachbetrieb (Aufstell- und Bohrplan, Montageanleitung und Fernsupport inklusive). Die wiederkehrende Prüfung führt anschließend Ihre befähigte Person durch – wir liefern Prüfkataloge, Checklisten und Prüfbuch-Vorlagen, damit Ihr Prüfbuch vom ersten Tag stimmt.

  • Wiederkehrende Prüfung durch Ihre befähigte Person nach TRBS 1203 – Prüfkataloge, Checklisten und Prüfbuch-Vorlagen inklusive
  • Abnahmedokumentation für Auftraggeber und Versicherung
  • Nachrüstung von Bestandsleitern beliebiger Hersteller

Dokumente & Referenzen

DoC und Prüfbericht liegen jeder Leiter bei

  • Konformitätserklärung (DoC)

    Auftragsbezogen – der Nachweis für Abnahme und Archiv.

  • Werkseitiger Prüfbericht

    Maße, Schweißnähte und Oberflächendicke dokumentiert – sofort verwendbar.

  • Werkstoffzeugnis MTC (EN 10204 3.1)

    Für Q235B, V2A (1.4301) und V4A (1.4571) – Grundlage für korrosionsfreie Lebensdauer.

Steigleiter mit Rückenschutz im oberen Bereich an einer verkleideten Wand
Gestanzte Holme und Rundrohr-Sprossen für Steigleiter in der Vorfertigung
Einzügige Steigleitern mit orangefarbenem Rückenschutz an zylindrischen Lagertanks
Aufstiegsleitern mit Rückenschutz an einem Behälterfeld
500+

Projekte weltweit geliefert

50+

Länder, darunter DE, AT & CH

15–25

Werktage Produktion & Versand

24 h

Angebot per E-Mail werktags

Projekt Schweiz

Bestandsleitern an einem Betriebsgebäude: Aufmaß, Nachrüstung mit Rückenschutzbügeln und Prüfvorlagen im SUVA-Umfeld – abgestimmt auf SN EN 14396.

Doppelkonformität gelebt

Projekt Deutschland

Neubau Werkshalle: mehrzügige Steigleiter mit Ruhepodest bis zum Dach, DoC und Prüfbericht bei Übergabe – Akzeptanz ohne Diskussion.

ASR A1.8 projektiert

Direkt vom Werk: Seit 2004 · 500+ Projekte in über 50 Ländernals Hersteller zum Werkpreis ohne Händleraufschlag.

Angebot in 24 h

Angebot in 24 h anfordern

Beschreiben Sie Ihre Aufgabe – wir antworten mit einem ASR- und SUVA-konformen Konfigurationsvorschlag inklusive DoC-Informationen. Antwort innerhalb von 24 h werktags.

Weitere Angaben – optional (Firma & ungefähre Höhe)

Antwort werktags · Vielen Dank! Unser Planungsteam antwortet innerhalb von 24 h. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Angebotserstellung (DSGVO). Details: Datenschutzerklärung

Häufige Fragen

Fragen zur Steigleiter nach ASR A1.8

Was fordert die ASR A1.8 für ortsfeste Steigleitern?
Die ASR A1.8 „Verkehrswege“ konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Für ortsfeste Steigleitern bedeutet das unter anderem: gesicherter Aufstieg ohne Lücken und Stolperstellen, Absturzsicherung je nach Steighöhe, Sprossenabstand nach DIN 18799-1 sowie Ruhepodeste bei langen Aufstiegen. Die genaue Ausführung legen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest – wir konfigurieren die Leiter passend dazu.
Bauen Sie auch für die Schweiz (SUVA / SN EN 14396)?
Für Deutschland bauen wir nach ASR A1.8 in Verbindung mit DIN 18799-1/-3. Eine Ausführung nach SN EN 14396 (Schweiz) offerieren wir auf Anfrage – mit dem gleichen Dokumentenpaket für Abnahme und Prüfbuch.
Welche Dokumente liefern Sie mit einer Steigleiter nach ASR A1.8?
Jeder Auftrag enthält die Konformitätserklärung (DoC), den werkseitigen Prüfbericht und das Werkstoffzeugnis MTC nach EN 10204 3.1 – ohne Aufpreis. Damit ist die Annahme durch Auftraggeber, Sicherheitsfachkraft und Versicherung vorbereitet.
Wie schnell erhalten wir Angebot und Lieferung?
Sie erhalten Ihr Angebot innerhalb von 24 Stunden werktags. Nach Auftragsbestätigung produzieren wir in 15–25 Werktagen und verpacken exportfähig für Deutschland, Österreich, die Schweiz und weitere Länder.
Wann ist die ASR A1.8 für meinen Betrieb verbindlich?
Die ASR A1.8 ist kein Gesetz, sondern konkretisiert die ArbStättV. Sie entfaltet Vermutungswirkung: Wer ihr folgt, arbeitet im Regelfall rechtskonform. Abweichungen sind möglich, müssen aber gleichwertigen Schutz nachweisen – begründet in der Gefährdungsbeurteilung. Unsere Steigleitern folgen der anerkannten Regeltechnik nach DIN 18799 und erfüllen damit die Anforderungen der ASR A1.8.
Welcher Sproßenabstand gilt nach der ASR A1.8?
Die Fachpraxis arbeitet mit einem Sprossenabstand von 225–300 mm; die konkreten Sproßenmaße weist die Produktnorm DIN 18799 aus. Unser Fertigungsstandard liegt bei 280 mm und erfüllt diesen Bereich serienmäßig. Sondermaße fertigen wir nach Zeichnung, etwa für nachträgliche Anpassungen an Bestandskonstruktionen oder beengte Schachtführungen.
Wann ist eine GFK-Steigleiter die richtige Wahl?
Bei elektrischen Gefährdungen oder korrosiven Umgebungen, etwa in Umspannwerken, Chemieanlagen und Klärwerken, ist Glasfaser der sichere Werkstoff. GFK ist nicht leitfähig und rostet nicht; auch Kombinationen mit Edelstahl V4A sind möglich. Wir beraten materialspezifisch und kalkulieren Ihre GFK-Ausführung im Angebot innerhalb von 24 Stunden.
Darf eine ortsfeste Steigleiter ohne Rückenschutz bleiben, wenn sie selten benutzt wird?
Die Nutzungshäufigkeit hebt die Schwellen nicht auf: Nach DGUV Information 208-032 gilt für Steigleitern bereits ab 3 m Fallhöhe Rückenschutz oder eine Steigschutzeinrichtung – auch bei monatlicher Nutzung. Selten genutzte Aufstiege sind im Gegenteil oft risikoreicher, weil die Vertrautheit fehlt. Wir liefern auch kleine Stückzahlen mit Rückenschutz ab 1 Stück.

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