Normlage DE & CH auf einer Seite

ASR A1.8 & SUVA – Steigleitern DE/CH doppelt konform

DE nach ASR A1.8, CH nach SUVA/SN EN 14396 – beide Normen abgedeckt. Normkonforme Steigleiter vom Werk für den gesamten DACH-Raum.

ASR A1.8 (DE) SUVA / SN EN 14396 (CH) DIN 18799-1/-3 DoC & Prüfbericht inklusive
Zwei ortsfeste Steigleitern mit Rückenschutz an einer Industriefassade
ASR A1.8

Deutschland · Arbeitsstättenregel

SUVA / SN EN 14396

Schweiz · ortsfeste Steigleiter

DIN 18799-1/-3

Produktnorm Steigleiter

DoC & Prüfbericht

inklusive pro Auftrag

Doppel-Norm erklärt

ASR A1.8 & SUVA auf einer Seite

Deutschland steuert ortsfeste Steigleiter über die Arbeitsstättenregel ASR A1.8, die Schweiz über SUVA-Vorgaben und SN EN 14396. Wer in beiden Märkten Anlagen betreibt, braucht eine Auslegung, die beide Prüfungen besteht – genau dafür konfigurieren wir ab Werk.

Feuerverzinkte Steigleiter mit Rückenschutz an einer Wand
Deutschland Arbeitsstättenregel

ASR A1.8 (DE, Arbeitsstättenregel)

Die ASR A1.8 konkretisiert für Arbeitgeber, wie ortsfeste Steigleiter an baulichen Anlagen auszulegen sind – als anerkannte Regel der Technik zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

  • Geltungsbereich: ortsfeste Steigleiter an Gebäuden und baulichen Anlagen
  • Anerkannte Regeln: DIN 18799-1/-3 und DIN EN ISO 14122-4
  • Rückenschutz-Thematik ab rund 3 m Fallhöhe (DGUV Information 208-032)
Einzügige Steigleitern mit orangefarbenem Rückenschutz an zylindrischen Lagertanks
Schweiz SUVA & EKAS

SUVA / SN EN 14396 (CH)

In der Schweiz verlangen SUVA und EKAS die Absturzsicherung an ortsfesten Steigleitern früher als in Deutschland. Die SN EN 14396 beschreibt die baulichen Anforderungen an ortsfeste Steigleitern an Gebäuden und Schächten.

  • Bauliche Anlagen & Schächte: Absturzsicherung nach Schweizer Praxis (SUVA/EKAS) – im Einzelfall abstimmen
  • Maschinelle Anlagen: Absturzsicherung bereits ab 3 m (DGUV Information 208-032)
  • DoC auf SN EN 14396 – auch für Exportaufträge in die Schweiz

Ab wann Absturzsicherung?

Schwellen im Vergleich (DE/CH)

Der entscheidende Unterschied zwischen DE und CH liegt in der Höhe, ab der eine Absturzsicherung gefordert wird – in Deutschland ab 3 m, in der Schweiz nach Schweizer Praxis (SUVA/EKAS) im Einzelfall abstimmen.

Szenario Schwelle Norm, Quelle
Maschinelle Anlagen (DE) ≥ 3 m DGUV 208-032
Bauliche Anlagen (DE) ≥ 3 m ASR A1.8 / DGUV Information 208-032
Bauliche Anlagen & Schächte (CH) nach Schweizer Praxis EKAS / SUVA
Maschinelle Anlagen (CH) ≥ 3 m DGUV Information 208-032
Steigschutz statt Rückenschutz > 10 m DGUV Information 208-032

Alle Werte sind Orientierungswerte aus den genannten Quellen. Maßgeblich bleibt immer die Gefährdungsbeurteilung vor Ort – wir prüfen Ihren Fall kostenfrei im Rahmen des Angebots.

Compliance-Dokumente

Komplettes Dokumentenpaket für DE & CH

Sie erhalten zu jeder Lieferung die Nachweise, die Betreiber in Deutschland und der Schweiz bei Prüfung und Abnahme verlangen – ohne Aufpreis, ab Werk beigelegt.

  • DoC auftragsbezogen

    Ausgestellt nach DIN 18799-1/-3 und auf Wunsch zusätzlich nach SN EN 14396

  • MTC nach EN 10204 3.1

    Werkstoffzeugnis für Q235B, V2A (1.4301) und V4A (1.4571)

  • Prüfbericht zur Erstabnahme

    Grundlage für Ihre wiederkehrende Prüfung und Ihr Prüfbuch

  • Werkpreis & Export

    Lieferzeit 15–25 Werktage, Versand weltweit inklusive Schweiz

Angebot mit Dokumentenübersicht anfordern
Feuerverzinkte Steigleiter-Segmente mit Rückenschutz-Bügeln, zur Montage bereit
Gebündelte Holme mit Schutzkorb-Bügeln im Werk
Steigleiter mit Rückenschutz im oberen Bereich an einer verkleideten Wand
Fertige Steigleiter-Segmente mit Rückenschutzbügeln, gestapelt im Werkslager

Kostenloser Quickcheck nach offiziellen Quellen

Schnellübersicht herunterladen

ASR A1.8 & SUVA auf zwei Seiten: alle Schwellen, Zuständigkeiten und Produktoptionen für Deutschland und die Schweiz.

Die DE/CH-Schnellübersicht als PDF – aufgebaut nach den offiziellen Quellen BAuA (ASR A1.8), SUVA und EKAS:

  • Schwellentabelle DE vs. CH zum Ausdrucken und Aushängen
  • Checkliste: Wann Rückenschutz, wann Steigschutz, wann Käfig?
  • Zuordnung Produkt zu Norm (ASR A1.8, SUVA/SN EN 14396, DIN 18799)
  • Stichpunkte für Ihre Gefährdungsbeurteilung nach Einsatzland

Das PDF erhalten Sie nach dem Absenden des Formulars per E-Mail. Parallel prüfen wir, ob Ihre geplante Steighöhe in Deutschland und der Schweiz unterschiedliche Konfigurationen erfordert.

Weitere Angaben – optional

PDF per E-Mail · Antwort in 24 h · Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Übersichts- und Angebotserstellung (DSGVO). Details: Datenschutzerklärung

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu ASR A1.8 & SUVA

Ab welcher Höhe braucht man in der Schweiz eine Absturzsicherung an Steigleitern?
Nach Schweizer Praxis (SUVA/EKAS) wird die Absturzsicherung an baulichen Anlagen und Schächten teils früher gefordert als in Deutschland; maschinelle Anlagen fallen bereits ab 3 m darunter. Die maßgebliche Schwelle stimmen wir im Einzelfall ab. Dengtai konfiguriert Ihre Steigleiter mit dem passenden Rückenschutz für beide Märkte.
Was regelt die ASR A1.8 für Steigleitern in Deutschland?
Die ASR A1.8 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung für ortsfeste Steigleitern und verweist auf DIN 18799-1/-3 sowie DIN EN ISO 14122-4 als anerkannte Regeln der Technik. Ab rund 3 m Fallhöhe wird Rückenschutz relevant (DGUV Information 208-032).
Bekomme ich eine Konformitätserklärung (DoC) für die Schweiz?
Ja. Jede Lieferung enthält eine auftragsbezogene DoC – ausgestellt nach DIN 18799-1/-3 und auf Wunsch zusätzlich nach SN EN 14396 – inklusive Werkstoffzeugnis MTC (EN 10204 3.1) und Prüfbericht.
Welche Steigleiter deckt beide Normen ab?
Eine einzügige Steigleiter mit Rückenschutz – zum Beispiel in Stahl feuerverzinkt mit 4,76 m Steighöhe – erfüllt die Schwellen beider Länder. Über 10 m Aufstiegshöhe ergänzen wir Ruhepodeste und Steigschutz nach DIN 18799-1.
Gilt die 5-m-Schwelle in der Schweiz auch für maschinelle Anlagen?
Nein. Für bauliche Anlagen und Schächte gilt in der Schweiz nach Schweizer Praxis (SUVA/EKAS) eine teils frühere Forderung zur Absturzsicherung; maschinelle Anlagen fallen bereits ab 3 m darunter. In Deutschland gelten rund 3 m für beide Szenarien. Die maßgebliche Schwelle stimmen wir im Einzelfall ab – und konfigurieren jede Leiter so, dass sie die strengere der beiden Anforderungen zuverlässig erfüllt.
Was ist der Unterschied zwischen der ASR A1.8 und der DIN 18799?
Die ASR A1.8 ist eine Arbeitsstättenregel: Sie konkretisiert für Arbeitgeber die ArbStättV und nennt die DIN 18799-1/-3 als anerkannte Regeln der Technik. Die DIN 18799 beschreibt dagegen die Produktanforderungen an die Steigleiter selbst. Unsere Ausführung deckt beide Ebenen ab und ist mit auftragsbezogener DoC dokumentiert.
Welche Punkte prüft die SUVA an einer ortsfesten Steigleiter?
Im Mittelpunkt stehen die Absturzsicherung ab der maßgeblichen Schwelle, die Ausführung nach SN EN 14396, der Zustand von Sprossen, Befestigung und Rückenschutz sowie der gesicherte Ausstieg. Weil wir DoC und Prüfbericht mitliefern, ist Ihre Prüfung in Deutschland wie in der Schweiz nachvollziehbar dokumentiert.
Welche Dokumente helfen bei Prüfungen durch SUVA oder Gewerbeaufsicht?
Jede Lieferung enthält Konformitätserklärung (DoC), Werkstoffzeugnis MTC nach EN 10204 3.1, Verzinkungsbericht nach ISO 1461 und Prüfbericht – ohne Aufpreis beigelegt. Auf Wunsch stellen wir die DoC zusätzlich nach SN EN 14396 aus. Diese Nachweise zeigen Prüfern auf einen Blick, welche Normen Ihre Steigleiter erfüllt.

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