Normen & Vorschriften für ortsfeste Steigleitern
Normen für Steigleitern — DIN 18799, DIN EN ISO 14122-4, DGUV 208-032
Alle Normen und Vorschriften für Steigleitern auf einer Seite — DIN 18799-1/-3, DIN EN ISO 14122-4, DGUV 208-032, TRBS 1203, ASR A1.8, SUVA. Schwellenwerte erklärt, Produkte normkonform geliefert, DoC & Prüfbericht pro Auftrag.
Offizielle Quellen zitiert (DGUV, BAuA, SUVA) · Kurzübersicht kostenlos als PDF
Die Antwort in vier Zahlen
Die 4 goldenen Regeln für Steigleiter-Normen
Die häufigsten Fragen lassen sich mit vier Schwellenwerten beantworten – zitiert nach DGUV Information 208-032 und DIN 18799-3:2021-02.
Rückenschutz ab 3 m Absturzhöhe
DGUV Information 208-032 (DE) · Schweiz: Auslegung nach Schweizer Praxis (SUVA/EKAS) – auf Anfrage abstimmen.
Ab wann Rückenschutz?Steigschutz oberhalb 10 m
Oberhalb von 10 m ist eine Steigschutzeinrichtung erforderlich (DGUV Information 208-032); Ruhepodeste entlasten große Höhen.
Steigleiter mit SteigschutzSprossenabstand 225–300 mm
Normfenster 225–300 mm; bei Dengtai serienmäßig 280 mm.
Zum SprossenabstandAustrittssicherung + Durchgangssperre
Gefordert seit DIN 18799-3:2021-02 – auch für Bestandsanlagen relevant.
Zur DurchgangssperreNormen im Detail
Jede Norm auf einen Blick: Anwendungsbereich, Kernregeln und was Dengtai dazu normkonform liefert.
DIN 18799-1/-3 – bauliche Anlagen
Ortsfeste Steigleiteranlagen an Gebäuden
Anwendung: feste Aufstiege an baulichen Anlagen wie Gebäuden, Hallen und Außenaufstiegen.
Kernregeln: Teil 1 Seitenholme, Teil 2 Mittelholm, Teil 3 Zubehör; Ausgabe 2021-02 mit Anforderungen an Austritt und Laufstege.
Unsere Leistung: beide Holmausführungen ab Werk, Zubehör nach Teil 3, DoC & Prüfbericht pro Auftrag.
DIN EN ISO 14122-4 – Maschinen
Feste Zugänge zu Maschinen & Industrieanlagen
Anwendung: feste Zugänge an Maschinen und industriellen Anlagen (Maschinensicherheit).
Kernregeln: harmonisierte Norm zur Maschinenrichtlinie, Ausgabe 2016; Anforderungen an Aufstieg und Austritt.
Unsere Leistung: auftragsbezogene Konformitätserklärung (DoC), MTC nach EN 10204 3.1.
DGUV Information 208-032
Auswahl & Benutzung von Steigleitern
Anwendung: Betreiber von Steigleitern im Betrieb – Basis für Auslegung und Prüfpflicht.
Kernregeln: Rückenschutz ab ca. 3 m, Fallschutz oberhalb 10 m, Ruhepodest bei großen Höhen, jährliche Prüfung.
Unsere Leistung: Steigleitern mit passenden Rückenschutz- und Steigschutz-Optionen, Prüfservice und Prüfbuch.
TRBS 1203 – Prüfung
Befähigte Personen für die Prüfung
Anwendung: Qualifikation der befähigten Personen für wiederkehrende Leiternprüfungen.
Kernregeln: Fachkenntnisse und praktische Erfahrung; Prüffristen nach Gefährdungsbeurteilung, in der Regel 12 Monate.
Unsere Leistung: Abnahme und wiederkehrende Prüfung durch befähigte Personen, dokumentiert im Prüfbuch.
ASR A1.8 & SUVA – DE/CH
Arbeitsstätten (DE) und Schweiz (CH)
Anwendung: Aufstiege an Arbeitsstätten in Deutschland; Anlagen unter SUVA-Regime in der Schweiz.
Kernregeln: ASR A1.8 für feste Aufstiege an Arbeitsstätten; in der Schweiz gilt für die bauliche Absturzsicherung die Schweizer Praxis (SUVA/EKAS), Referenz SN EN 14396 – im Einzelfall abstimmen.
Unsere Leistung: DE- und CH-konforme Ausführungen, Doppelspannen-Deklaration im Angebot.
Weitere Normen & Pflichten
UVV, Rückenschutzpflicht, Nachrüstpflicht und Prüfpflicht: alle Pflichten-Themen zu Steigleitern im Überblick – inklusive Gefährdungsbeurteilung.
Norm-Kompakt öffnen →System 2: Zahlen statt Meinungen
Schwellen im Vergleich der Quellen (DE/CH)
Deutschland und Schweiz setzen unterschiedliche Grenzen. Die Doppelspannen-Deklaration finden Sie in jedem Dengtai-Angebot.
| Schwelle | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Rückenschutz (DE, baulich/maschinell) | ab 3 m Absturzhöhe | DGUV Information 208-032 |
| Rückenschutz (CH, baulich/Schacht) | nach Schweizer Praxis (SUVA/EKAS) – im Einzelfall abstimmen | EKAS / SUVA |
| Steigschutz / Fallschutz | oberhalb 10 m Aufstiegshöhe | DGUV Information 208-032 |
| Sprossenabstand | 225 – 300 mm (bei Dengtai 280 mm) | DIN 18799-1 |
| Austrittssicherung + Durchgangssperre | ab Ausgabe 2021-02 | DIN 18799-3:2021-02 |
| Ruhepodest | bei großen Höhen (ab 10 m) | DGUV 208-032 |
Quellen: DGUV Information 208-032 · DIN 18799-3:2021-02 · Schweizer Praxis (SUVA/EKAS). Maßgeblich ist stets die örtliche Gefährdungsbeurteilung.
Von der Norm zum Produkt
Unsere normkonformen Steigleitern
Jede Steigleiter wird nach der Norm geplant, die für Ihre Anlage gilt – Material nach Umgebung, Konfiguration nach Schwellenwerten, Dokumente pro Auftrag.

Stahl feuerverzinkt
HDG nach ISO 1461:2022 – der Standard für den Außenbereich.

Aluminium
Leicht und wartungsfrei – mit Ruhepodesten nach Norm.

Edelstahl V4A
Mit MTC EN 10204 3.1 für V2A (1.4301) und V4A (1.4571).

GFK
Elektrisch trennend – für Schalt- und Bahnanlagen.
DoC & MTC – Dokumentationspaket pro Auftrag
- Konformitätserklärung (DoC) je nach Zielmarkt
Auftragsbezogen – u. a. DIN EN ISO 14122-4 und DIN 18799; weitere Zielmärkte mit projektspezifischer Dokumentation.
- Werkstoffzeugnis MTC nach EN 10204 3.1
Für die drei Güten Q235B, V2A (1.4301) und V4A (1.4571).
- Nachweise aus der Fertigung
Sichtprüfung (VT) der Schweißnähte, Feuerverzinkung nach ISO 1461:2022.



Bestandsanlagen
Ist Ihre Steigleiter noch normkonform?
Anlagen vor 2021 erfüllen die neuen Anforderungen an Austrittssicherung und Durchgangssperre oft nicht. Über die Gefährdungsbeurteilung kann eine Nachrüstpflicht entstehen – Bußgelder und Haftungsrisiken inklusive.
Wir bewerten Ihre Bestandsanlage kostenlos und rüsten Rückenschutz, Steigschutz oder Ruhepodest nach – herstellerübergreifend, abgestimmt auf DIN 18799-3:2021.
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Kostenlose Normen-Kurzübersicht
Alle Schwellenwerte, Normen und Dokumentpflichten für Steigleitern auf einer Seite – zitiert nach DGUV, BAuA, SUVA und EKAS.
- DE/CH-Doppelspannen auf einen Blick
- Checkliste für die Gefährdungsbeurteilung
- Dokumenten-Check: DoC, MTC, Prüfbericht

Antwort in 24 h
Angebot für normkonforme Steigleitern
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Häufige Fragen