Gesetzeslage für Arbeitgeber in DE, AT & CH
Arbeitsstättenverordnung & BetrSichV – Steigleiter-Pflichten erklärt
ArbStättV & BetrSichV legen Pflichten für ortsfeste Steigleitern fest. Wir liefern arbeitsschutzkonform – direkt vom Werk, mit DoC und Prüfbericht.
Offizielle Quellen: BAuA & DGUV · kostenlose PDF-Übersicht
Arbeitsstättenverordnung
Betriebssicherheitsverordnung
Technische Regel für Arbeitsstätten
Prüfung durch befähigte Person
Inklusive bei jeder Lieferung
Zwei Verordnungen, eine Steigleiter
ArbStättV & BetrSichV für Steigleitern
Zwei Verordnungen entscheiden über Ihre ortsfeste Steigleiter: Die Arbeitsstättenverordnung fordert sichere Arbeitsstätten, die Betriebssicherheitsverordnung den sicheren Betrieb der Arbeitsmittel. Beide Pflichten trägt der Arbeitgeber – wir liefern die Steigleiter, die diese Anforderungen erfüllt.
ArbStättV – sichere Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Arbeitsstätten einschließlich Verkehrswegen sicher begeh- und benutzbar sind. Für ortsfeste Steigleitern konkretisiert die ASR A1.8 die Anforderungen an feste Zugänge – inklusive Rückenschutz ab rund 3 m Steighöhe.
BetrSichV – sicherer Betrieb der Arbeitsmittel
Die Betriebssicherheitsverordnung macht den Arbeitgeber zum Betreiber der Steigleiter: sicher bereitstellen, regelmäßig prüfen lassen nach TRBS 1203 – durch eine befähigte Person – und dokumentieren.
Arbeitsstätte mit Maschinenplattform: ortsfeste Zugänge müssen nach ArbStättV und ASR A1.8 sicher begehbar sein.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Pflichten für Arbeitgeber
Vier Pflichten ergeben sich aus ArbStättV, BetrSichV und Arbeitsschutzgesetz. Wer sie nicht erfüllt, riskiert Bußgelder durch Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht – und im Unglücksfall Haftungsrisiken.
Gefährdungsbeurteilung
Aufstiege bewerten: Höhe, Nutzungshäufigkeit, Umgebungsbedingungen. Die Beurteilung ist die Grundlage jeder Entscheidung – mehr dazu.
Konforme Steigleiter bereitstellen
Ausführung nach DIN 18799-1/-3 und DIN EN ISO 14122-4 – mit Rückenschutz, Sproßenmaßen und Befestigung nach Regelwerk.
Regelmäßige Prüfung
Wiederkehrende Prüfung nach TRBS 1203 durch eine befähigte Person – unser Prüfservice übernimmt das für Sie.
Dokumentation
Prüfberichte und Prüfbuch nachweisbar aufbewahren – bei Kontrollen entscheidet der Nachweis, nicht die gute Absicht.
Konkretisierung der Verordnungen
ASR A1.8 & TRBS 1203
Die beiden Regelwerke setzen die Verordnungen in messbare Anforderungen für Ihre Steigleiter um.
ASR A1.8 – Anforderungen an ortsfeste Zugänge
- Rückenschutz (Bügel oder Käfig) bei Steighöhen ab rund 3 m
- Sproßenmaße, Sproßenabstand und Wandabstand nach DIN 18799
- Sichere Befestigung, Tragfähigkeit und korrosionsgeschützte Ausführung
TRBS 1203 – Prüfung durch befähigte Person
- Erstprüfung nach Montage, wiederkehrende Prüfung nach Beurteilung
- Prüfung nur durch befähigte Personen mit Sachkunde
- Prüfberichte dokumentieren – Basis für das Prüfbuch des Betreibers
Normkonform ab Werk
Arbeitsschutzkonforme Steigleiter vom Werk
Wir fertigen ortsfeste Steigleitern nach DIN 18799-1/-3 und DIN EN ISO 14122-4 – konfiguriert für die Anforderungen von ArbStättV und BetrSichV. DoC und Prüfbericht liegen jeder Lieferung bei, damit Ihre Dokumentationspflicht ab Tag eins erfüllt ist.
- Rückenschutz ab ca. 3 m Steighöhe werksseitig berücksichtigt
- DoC und Werkprüfbericht ohne Aufpreis
- Nachrüstung für Bestandsanlagen beliebiger Hersteller – Nachrüst-Service
- Angebot in 24 h, Lieferzeit 15–25 Werktage, Export weltweit
Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz, Stahl feuerverzinkt – die Standardausführung für Arbeitsstätten im Außenbereich.
Kostenlos & unverbindlich
Schnellübersicht herunterladen
Die Pflichten-Übersicht zu ArbStättV & BetrSichV als PDF: vier Arbeitgeberpflichten, Prüffristen und Nachweis-Checkliste – auf Wunsch plus Angebot für Ihre Steigleiter.
ArbStättV/BetrSichV Pflichten-Übersicht (PDF)
- Die vier Arbeitgeberpflichten auf einer Seite
- ASR A1.8: Anforderungen an ortsfeste Steigleitern im Überblick
- TRBS 1203: Prüffristen und Nachweis-Checkliste
Füllen Sie das Formular aus – wir senden Ihnen die Übersicht als PDF und auf Wunsch ein Angebot inklusive DoC-Informationen.
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Fragen zu ArbStättV & BetrSichV bei Steigleitern
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