Die Antwort in einem Satz
Ab wann Rückenschutz bei Steigleitern? Die 3-Meter-Regel einfach erklärt
Die Antwort ist einfach: Ab 3 m Fallhöhe braucht Ihre Steigleiter Rückenschutz oder eine Steigschutzeinrichtung (DGUV Information 208-032). Wir liefern normkonform.
Offizielle Quelle: DGUV Information 208-032
Regelwerk als Grundlage
Ortsfeste Steigleitern normkonform
Dokumente inklusive
Produktion ab freigegebener Zeichnung
Ab wann Rückenschutz?
Ab 3 m Fallhöhe: Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung ist Pflicht
„Alles über 3 m braucht Absturzsicherung – einfach gesagt.“
Liegt die oberste Stehfläche (Austrittsstelle) Ihrer Steigleiter mehr als 3 Meter über der Einstiegsebene, brauchen Sie eine gesicherte Aufstiegsanlage: Rückenschutz (Bügel) oder Steigschutzeinrichtung (Fangvorrichtung). Diese Regel steht in DGUV Information 208-032 – wir übersetzen sie hier in eine klare Entscheidung.
Die 3-Meter-Regel (einfach erklärt)
-
1
Fallhöhe messen
Fallhöhe von der Einstiegsebene bis zur obersten Stehfläche (Austrittsstelle) messen.
-
2
Mit 3 m vergleichen
Ab 3 m Fallhöhe sind Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung Pflicht (DGUV 208-032).
-
3
Unter 3 m: Gefährdungsbeurteilung
Für ortsfeste Steigleitern gilt ab 3 m Fallhöhe Rückenschutz- oder Steigschutzeinrichtungspflicht (DGUV 208-032); darunter entscheidet die Gefährdungsbeurteilung.
Maschinenplatz: Hier greift die 3-Meter-Regel nach DIN EN ISO 14122-4.
Gebäude oder Maschinen?
Welche Regel gilt für Sie?
Ab 3 m Fallhöhe gilt die Rückenschutz- oder Steigschutzeinrichtungspflicht nach DGUV 208-032 – für alle Einsatzbereiche. Hier die Kurzübersicht.

Maschinen & Arbeitsplätze
Maschineller Aufstieg nach DIN EN ISO 14122-4: Ab 3 m Fallhöhe sind Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung Pflicht.

Gebäude (DE)
Für ortsfeste Steigleitern gilt ab 3 m Fallhöhe Rückenschutz- oder Steigschutzeinrichtungspflicht (DGUV 208-032); darunter entscheidet die Gefährdungsbeurteilung.

Schweiz (CH)
In Österreich und der Schweiz entscheiden die nationalen Vorschriften und die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers – wir liefern für alle drei Märkte normkonform.
| Einsatzbereich | Rückenschutz ab | Quelle |
|---|---|---|
| Maschinen & Arbeitsplätze | 3 m Fallhöhe | DGUV Information 208-032 · DIN EN ISO 14122-4 |
| Gebäude / bauliche Anlagen (DE) | 3 m Fallhöhe; darunter Gefährdungsbeurteilung | DGUV Information 208-032 |
| Österreich / Schweiz | Bewertung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung | Nationale Vorschriften |
Konforme Steigleiter vom Werk
Rückenschutz ab 3 m – direkt vom Hersteller
Typische Konfiguration: Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz, Stahl verzinkt, Steighöhe 4,76 m – jede Lieferung inklusive DoC, MTC und Prüfbericht.
- Normkonform ab Werk
Gefertigt nach DIN 18799-1 bzw. DIN EN ISO 14122-4 – Rückenschutz ab 3 m automatisch berücksichtigt.
- DoC & Prüfbericht inklusive
Konformitätserklärung, Werkstoffzeugnis MTC (EN 10204 3.1) und Prüfbericht liegen jeder Lieferung bei.
- Nachrüstung möglich
Bestehende Steigleitern beliebiger Hersteller rüsten wir mit Rückenschutz oder Steigschutz nach.
Vertiefen
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Alle Grenzwerte auf eine Seite: 3 m Fallhöhe, Rückenschutz-Beginn 2,20–3,00 m über der Einstiegsebene, über 10 m Steigschutzeinrichtung – inklusive Entscheidungs-Hilfe für Ihre Gefährdungsbeurteilung.

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