Prüfung durch befähigte Person · TRBS 1203

Befähigte Person für Steigleiter – prüfen lassen, nicht selbst

Steigleiter-Prüfung durch eine befähigte Person (TRBS 1203): prüfen lassen, nicht selbst prüfen – wir liefern Kataloge, Vorlagen und Fernsupport. Prüfbuch & Zertifikat inklusive, Angebot in 24 h.

Befähigte Person (TRBS 1203) Prüfbuch & Zertifikat Angebot in 24 h · Fernsupport Antwort in 24 h
Maschinenplattform mit Aufstiegsleiter und Geländer in der Produktion
2004

Hersteller & Prüfdienst seit 2004

500+

Projekte weltweit

50+

Länder für Export

24 h

Angebot per E-Mail

Sachkunde nach TRBS 1203

Wer darf ortsfeste Steigleitern prüfen? Die Anforderungen an die befähigte Person

Nicht jeder Mitarbeiter darf Steigleitern prüfen: Die TRBS 1203 legt fest, welche Sachkunde eine befähigte Person mitbringen muss. Erst die Kombination aus Ausbildung, Praxis und Vorschriftenkenntnis macht die Prüfung rechtssicher – und schützt Sie als Betreiber im Schadensfall.

Fachliche Ausbildung

Eine abgeschlossene technische Berufsausbildung plus gezielte Weiterbildung zur befähigten Person bilden die Grundlage der Sachkunde.

Umfangreiche Praxis

Erfahrung an Steigleitern, Rückenschutz und Aufstiegsanlagen – damit Zustand und Normkonformität realistisch eingeschätzt werden.

Aktuelle Vorschriftenkenntnis

TRBS 1203, DIN 18799 und DGUV 208-032 müssen bekannt und aktuell sein – Qualifikation ist nachzuweisen.

Bestellung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber bestellt die befähigte Person schriftlich und muss deren Tätigkeit, Zeit und Mittel dafür bereitstellen.

Keine befähigte Person im Unternehmen? Sie müssen trotzdem nicht selbst prüfen: Als Betreiber dürfen Sie die Prüfung an eine externe befähigte Person übergeben. So funktioniert das Prüfen lassen

Maschinenplattform mit Aufstiegsleiter und Geländer in der Produktion

Prüfen lassen, nicht selbst prüfen

Ohne eigene Sachkunde compliant bleiben – geprüft durch eine befähigte Person

Die Prüfpflicht nach DGUV 208-032 verlangt vom Betreiber organisierte, regelmäßige Prüfungen – durchgeführt aber nur von befähigten Personen. Schulung, Praxiserhalt und Vorschriften-Update intern vorzuhalten bindet Ressourcen, die mittelständische Betriebe selten frei haben. Die bessere Lösung: prüfen lassen.

Keine eigene befähigte Person nötig

Sie benötigen keine Sachkunde im Haus – die Prüfung übernimmt eine befähigte Person (z. B. ein lokaler Fachbetrieb); wir liefern Prüfkataloge, Vorlagen und Fernsupport.

Die Prüfung übernimmt eine befähigte Person

Gemäß TRBS 1203 – dokumentiert und nachvollziehbar; wir liefern Prüfkataloge, Vorlagen und Fernsupport.

Revisionssicherer Nachweis

Prüfprotokoll und Prüfbuch sind Ihr Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Aufsicht.

Details zum Prüfablauf: Steigleiter-Prüfung

Fertige Steigleiter-Segmente mit Rückenschutzbügeln, gestapelt im Werkslager

Praxis statt Theorie: Sachkunde, PSA und dokumentierte Prüfung gehören zusammen.

Unser Service

Prüfung durch die befähigte Person organisieren – mit unseren Unterlagen

Geprüft wird durch eine befähigte Person – Ihre Fachkraft oder ein lokaler Fachbetrieb, normkonform nach DIN 18799 und DGUV 208-032. Sie erhalten zu jeder Prüfung die vollständige Dokumentation von uns.

  • Prüfung durch befähigte Person (TRBS 1203)

    Sicht-, Maß- und Funktionsprüfung nach DGUV 208-032 und DIN 18799

  • Prüfplakette an jeder Leiter

    Mit Prüfdatum und nächstem Prüftermin sichtbar am Aufstieg

  • Prüfprotokoll & Prüfbuch-Eintrag

    Revisionssicher dokumentiert, abrufbar für Audits und Behörden

  • Zertifikat für Ihre Compliance-Unterlagen

    Auf Wunsch als Nachweis für Kunde, Versicherung oder Aufsicht

  • Mängelbericht mit Empfehlung

    Konkrete Maßnahmen – bei Bedarf inklusive Nachrüstung der Bestandsleiter

  • Klares Angebot je Leiter

    Verbindliches Angebot innerhalb von 24 h, keine versteckten Kosten

Prüfungsunterlagen anfragen
Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz und Ruhepodesten an einer Gebäudefassade

Jede Prüfung wird revisionssicher dokumentiert – Plakette an der Leiter, Nachweis in Ihrem Prüfbuch.

Der Prüfzyklus

In vier Schritten zum lückenlosen Prüfnachweis

Von der Anfrage bis zur Erinnerung an die nächste Prüffrist: Sie müssen nichts selbst organisieren.

01

Anfrage senden

Anzahl, Standort und Art Ihrer Steigleitern nennen – Angebot innerhalb von 24 h.

02

Prüfung im Betrieb (durch Ihre Fachkraft)

Ihre Fachkraft stimmt den Prüftermin auf Ihren Betriebsalltag ab – wir koordinieren aus der Ferne, ohne Stillstand.

03

Bewertung & Dokumentation

Sichtprüfung, Maß- und Funktionsprüfung nach DGUV 208-032 und DIN 18799 – inklusive Prüfplakette.

04

Prüfbuch & Erinnerung

Protokoll, Prüfbuch und Zertifikat erhalten Sie dokumentiert – wir erinnern an die nächste Prüfung.

Fertige Steigleiter-Segmente mit Rückenschutzbügeln, gestapelt im Werkslager

Warum Dengtai

Hersteller ortsfester Steigleitern seit 2004

Wir fertigen ortsfeste Steigleitern seit 2004 und stellen Prüfkataloge und Prüfbuch-Vorlagen bereit – auch für Bestandsanlagen beliebiger Hersteller. Produkt + Prüfunterlagen + Wartungsunterlagen – mit normkonformer Dokumentation zu jeder Leiter.

Seit 2004

Hersteller am Werkstandort

500+

Projekte weltweit

50+

Länder für Export

24 h

Angebot

Mehr zum Hintergrund: Werk · Normen · Prüfungs-Übersicht

Angebot · Antwort in 24 h

Prüfung durch die befähigte Person organisieren – mit unseren Unterlagen

Nennen Sie uns Anzahl, Standort und Höhe Ihrer Steigleitern – Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein Angebot inklusive Prüfbuch-Vorlagen und Zertifikatsunterlagen. Wir unterstützen aus der Ferne.

Weitere Angaben – optional

Vielen Dank! Unser Planungsteam antwortet innerhalb von 24 h. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (DSGVO). Details: Datenschutzerklärung

Häufige Fragen

Fragen zur befähigten Person und zur Sachkunde

Wer ist eine befähigte Person für Steigleitern?
Eine befähigte Person verfügt durch fachliche Ausbildung und umfangreiche praktische Erfahrung über ausreichende Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften – etwa TRBS 1203, DIN 18799 und DGUV 208-032 – und ist vom Arbeitgeber schriftlich bestellt. Nur so ist die Prüfung einer ortsfesten Steigleiter rechtssicher.
Was regelt die TRBS 1203?
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 definiert die Qualifikationsanforderungen an befähigte Personen, die Arbeitsmittel wie ortsfeste Steigleitern prüfen. Sie ist die maßgebliche Referenz, wenn Betreiber Prüfungen vergeben oder befähigte Personen intern benennen.
Müssen wir Steigleitern selbst prüfen, wenn wir keine befähigte Person haben?
Nein. Als Betreiber müssen Sie die Prüfung organisieren, aber nicht selbst durchführen. Ohne eigene befähigte Person übergeben Sie die Prüfung an einen qualifizierten Partner vor Ort – wir liefern Prüfkataloge und Vorlagen, mit denen jede Prüfung revisionssicher dokumentiert wird.
Welche Dokumente erhalten wir nach der Prüfung?
Nach jeder Prüfung erhalten Sie ein Prüfprotokoll, den Eintrag im Prüfbuch sowie eine Prüfplakette mit Datum und nächstem Prüftermin an der Leiter. Auf Wunsch stellen wir ein Zertifikat für Ihre Compliance-Unterlagen aus.
Was kostet die Prüfung durch eine befähigte Person?
Wir kalkulieren transparent je Leiter ohne versteckte Kosten. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Angebot.
Kann unsere eigene Fachkraft zur befähigten Person bestellt werden?
Ja, wenn sie die Anforderungen der TRBS 1203 erfüllt: fachliche Ausbildung, umfangreiche Praxis und aktuelle Kenntnis der Vorschriften. Der Arbeitgeber bestellt sie schriftlich und dokumentiert die Qualifikation. Unsere Prüfkataloge, Checklisten und Vorlagen für Prüfbericht und Prüfbuch stützen Ihre Fachkraft bei jedem Prüftermin.
Wie aktuell muss das Wissen der befähigten Person sein?
Die Fachkunde muss dem Stand der Technik entsprechen – geänderte Normen wie die DIN 18799-3 von 2021 oder aktualisierte Regelwerke gehören in die Wiederholungsschulung. Wir halten unsere Kataloge und Checklisten mit jedem Regelwerksstand aktuell. So prüft Ihre befähigte Person stets auf aktueller Grundlage.
Was gilt bei Prüfung durch einen externen Fachbetrieb?
Die Gesamtverantwortung für den prüfgerechten Zustand bleibt beim Betreiber, die sorgfältige Bewertung obliegt der beauftragten befähigten Person des Fachbetriebs. Wichtig ist die lückenlose Dokumentation: Prüfbericht, Prüfbuch-Eintrag und Prüfplakette an der Leiter. Unsere Vorlagen sorgen dafür, dass keine Prüfpunkte oder Nachweise fehlen.
Begleitet Dengtai die erste Prüfung durch unsere Fachkraft?
Ja, gern. Auf Wunsch gehen wir die Checkliste vorab gemeinsam durch, erläutern die Bewertungskriterien nach DGUV 208-032 und beantworten offene Fragen per Fernsupport. Anschließend führt Ihre Fachkraft die Prüfung selbstständig durch und dokumentiert in unseren Vorlagen. Der erste Prüfbuch-Eintrag startet den Zyklus.

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