Antwort nach DGUV Information 208-032
Steigleiter wie hoch? Rückenschutz ab 3 m Fallhöhe (DGUV 208-032)
Nach DGUV Information 208-032 bereits ab ca. 3 m Fallhöhe Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung. Ihre Bestandsanlage prüfen lassen.
Normative Grundlage: DGUV Information 208-032
Fallhöhe: Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung
Steigschutzeinrichtung erforderlich
Beginn der Rückenschutz-Bügel (DGUV 208-032)
Einschätzung & Angebot per E-Mail
Die Kurzantwort
Wie hoch darf eine Steigleiter sein?
Die Antwort hängt nicht von Maschine oder Gebäude ab: Nach DGUV Information 208-032 ist bereits ab ca. 3 m Fallhöhe ein Rückenschutz oder eine Steigschutzeinrichtung erforderlich; die Bügel beginnen 2,20 bis 3,00 m über der Einstiegsebene. Über 10 m reicht Rückenschutz allein nicht mehr – dann kommt eine Steigschutzeinrichtung zum Einsatz. Die mögliche Steighöhe ist dagegen nicht grundsätzlich begrenzt – ab größeren Höhen planen wir Ruhepodeste oder mehrzügige Ausführungen ein.
Fallhöhe: Rückenschutz (DGUV)
Steighöhe: Steigschutzeinrichtung
Beginn Rückenschutz-Bügel
Schwellen im Überblick
Rückenschutz ab ca. 3 m Fallhöhe, Steigschutzeinrichtung über 10 m
Die Übersicht beantwortet die Frage „Steigleiter wie hoch?“ auf Basis der DGUV Information 208-032. Maßgeblich im Einzelfall bleibt die örtliche Gefährdungsbeurteilung.
| Szenario | Rückenschutz ab | Quelle |
|---|---|---|
| Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung | ab ca. 3 m Fallhöhe | DGUV Information 208-032 |
| Über 10 m Steighöhe | Steigschutzeinrichtung (Rückenschutz allein nicht ausreichend) | DGUV Information 208-032 |
| Beginn der Rückenschutz-Bügel | 2,20–3,00 m über der Einstiegsebene | DGUV Information 208-032 |
| Ruhepodest | mit Rückenschutz alle 10 m | DGUV Information 208-032 |
Grundlage: DGUV Information 208-032 (Auswahl und Benutzung von Steigleitern). Details zur Pflicht: Rückenschutzpflicht.
Bestandsanlagen
Ist Ihre Bestandsanlage konform?
Seit DIN 18799-3:2021 gelten verschärfte Anforderungen an bestehende Steigleitern. Überschreitet Ihre Anlage die 3-m-Fallhöhe, ohne dass ein Rückenschutz ab 2,20 m Höhe vorhanden ist, trägt der Betreiber das Risiko (Abnahme-/Haftungslücke). Wir prüfen Ihre Anlage kostenlos und liefern eine klare Einschätzung.
1. Höhe einordnen
Liegt die Fallhöhe Ihrer Anlage über ca. 3 m? Dann ist ein Rückenschutz oder eine Steigschutzeinrichtung gefordert (DGUV 208-032).
2. Rückenschutz messen
Beginnen die Bügel bei 2,20–3,00 m über der Einstiegsebene? Trägt der Rückenschutz über die gesamte Steighöhe?
3. Nachrüsten lassen
Wir rüsten Bestandsanlagen beliebiger Hersteller nach – normkonform nach DIN 18799-3:2021.
Nachrüstung inklusive Dokumentation und Prüfbuch – Details unter Nachrüstung.
Konforme Steigleiter vom Werk
Konforme Steigleiter vom Werk – Höhe passend zur Schwelle
Jede Dengtai-Steigleiter wird ab Werk auf die geforderte Schwelle ausgelegt: Rückenschutz, Ausstiegsholm und Ruhepodest passend zu Ihrer Anlage – mit DoC und Prüfbericht.
Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz · Stahl verzinkt · Kataloglänge 4,76 m (inkl. Ausstiegsholm) · DoC & Prüfbericht inklusive
Kataloglänge, einzugig
Kataloglänge, mit Rückenschutz
Kataloglänge, mit Ruhepodest
auf Anfrage, mehrzügig geplant

Stahl feuerverzinkt
Der Standard für den Außenbereich – HDG nach ISO 1461.

Aluminium
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Andere Höhe benötigt? Wir fertigen Sonderanfertigungen nach Maß – Angebot in 24 h.
Höhen- & Schwellen-Übersicht als PDF
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Fordern Sie die Höhen- & Schwellen-Übersicht an – inklusive Einordnung Ihrer Anlage (Fallhöhe ab ca. 3 m). Auf Wunsch mit individuellem Angebot in 24 h.
Häufige Fragen