Antwort nach DGUV Information 208-032

Steigleiter wie hoch? Rückenschutz ab 3 m Fallhöhe (DGUV 208-032)

Nach DGUV Information 208-032 bereits ab ca. 3 m Fallhöhe Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung. Ihre Bestandsanlage prüfen lassen.

Normative Grundlage: DGUV Information 208-032

DGUV Information 208-032 Rückenschutz ab ca. 3 m Fallhöhe DIN 18799-1 DoC & Prüfbericht inklusive
Zwei ortsfeste Steigleitern mit Rückenschutz an einer Industriefassade
ab ca. 3 m

Fallhöhe: Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung

über 10 m

Steigschutzeinrichtung erforderlich

2,2–3 m

Beginn der Rückenschutz-Bügel (DGUV 208-032)

24 h

Einschätzung & Angebot per E-Mail

Die Kurzantwort

Wie hoch darf eine Steigleiter sein?

Die Antwort hängt nicht von Maschine oder Gebäude ab: Nach DGUV Information 208-032 ist bereits ab ca. 3 m Fallhöhe ein Rückenschutz oder eine Steigschutzeinrichtung erforderlich; die Bügel beginnen 2,20 bis 3,00 m über der Einstiegsebene. Über 10 m reicht Rückenschutz allein nicht mehr – dann kommt eine Steigschutzeinrichtung zum Einsatz. Die mögliche Steighöhe ist dagegen nicht grundsätzlich begrenzt – ab größeren Höhen planen wir Ruhepodeste oder mehrzügige Ausführungen ein.

3 m

Fallhöhe: Rückenschutz (DGUV)

10 m

Steighöhe: Steigschutzeinrichtung

2,2–3 m

Beginn Rückenschutz-Bügel

Feuerverzinkte Steigleiter mit Rückenschutz an einer Wand

Schwellen im Überblick

Rückenschutz ab ca. 3 m Fallhöhe, Steigschutzeinrichtung über 10 m

Die Übersicht beantwortet die Frage „Steigleiter wie hoch?“ auf Basis der DGUV Information 208-032. Maßgeblich im Einzelfall bleibt die örtliche Gefährdungsbeurteilung.

SzenarioRückenschutz abQuelle
Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtungab ca. 3 m FallhöheDGUV Information 208-032
Über 10 m SteighöheSteigschutzeinrichtung (Rückenschutz allein nicht ausreichend)DGUV Information 208-032
Beginn der Rückenschutz-Bügel2,20–3,00 m über der EinstiegsebeneDGUV Information 208-032
Ruhepodestmit Rückenschutz alle 10 mDGUV Information 208-032

Grundlage: DGUV Information 208-032 (Auswahl und Benutzung von Steigleitern). Details zur Pflicht: Rückenschutzpflicht.

Bestandsanlagen

Ist Ihre Bestandsanlage konform?

Seit DIN 18799-3:2021 gelten verschärfte Anforderungen an bestehende Steigleitern. Überschreitet Ihre Anlage die 3-m-Fallhöhe, ohne dass ein Rückenschutz ab 2,20 m Höhe vorhanden ist, trägt der Betreiber das Risiko (Abnahme-/Haftungslücke). Wir prüfen Ihre Anlage kostenlos und liefern eine klare Einschätzung.

1. Höhe einordnen

Liegt die Fallhöhe Ihrer Anlage über ca. 3 m? Dann ist ein Rückenschutz oder eine Steigschutzeinrichtung gefordert (DGUV 208-032).

2. Rückenschutz messen

Beginnen die Bügel bei 2,20–3,00 m über der Einstiegsebene? Trägt der Rückenschutz über die gesamte Steighöhe?

3. Nachrüsten lassen

Wir rüsten Bestandsanlagen beliebiger Hersteller nach – normkonform nach DIN 18799-3:2021.

Bestandsanlage prüfen
Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz und Ruhepodesten an einer Gebäudefassade

Nachrüstung inklusive Dokumentation und Prüfbuch – Details unter Nachrüstung.

Konforme Steigleiter vom Werk

Konforme Steigleiter vom Werk – Höhe passend zur Schwelle

Jede Dengtai-Steigleiter wird ab Werk auf die geforderte Schwelle ausgelegt: Rückenschutz, Ausstiegsholm und Ruhepodest passend zu Ihrer Anlage – mit DoC und Prüfbericht.

Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz · Stahl verzinkt · Kataloglänge 4,76 m (inkl. Ausstiegsholm) · DoC & Prüfbericht inklusive

4,76 m

Kataloglänge, einzugig

5,60 m

Kataloglänge, mit Rückenschutz

6,50 m

Kataloglänge, mit Ruhepodest

Sonderhöhen

auf Anfrage, mehrzügig geplant

Andere Höhe benötigt? Wir fertigen Sonderanfertigungen nach Maß – Angebot in 24 h.

Höhen- & Schwellen-Übersicht als PDF

Schnellübersicht herunterladen

Fordern Sie die Höhen- & Schwellen-Übersicht an – inklusive Einordnung Ihrer Anlage (Fallhöhe ab ca. 3 m). Auf Wunsch mit individuellem Angebot in 24 h.

Weitere Angaben – optional (Firma & ungefähre Höhe)

Antwort in 24 h · Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Angebotserstellung (DSGVO). Details: Datenschutzerklärung

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Höhe & Rückenschutz

Ab welcher Höhe braucht eine Steigleiter einen Rückenschutz?
Nach DGUV Information 208-032 bereits ab ca. 3 m Fallhöhe Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung. Die Bügel des Rückenschutzes beginnen 2,20 bis 3,00 m über der Einstiegsebene; über 10 m reicht Rückenschutz allein nicht mehr – dann ist eine Steigschutzeinrichtung erforderlich.
Wie hoch darf eine Steigleiter ohne Rückenschutz sein?
Ohne Rückenschutz ist eine ortsfeste Steigleiter nur bis zu der Schwelle zulässig, ab der ein Rückenschutz gefordert ist – nach DGUV Information 208-032 bereits ab ca. 3 m Fallhöhe. Darüber führen wir ortsfeste Steigleiter mit durchgehendem Rückenschutz aus.
Wie hoch darf eine ortsfeste Steigleiter maximal sein?
Standardausführungen decken Kataloglängen von 4,76 m, 5,60 m und 6,50 m ab. Größere Höhen planen wir mehrzügig mit Ruhepodesten; Sonderhöhen fertigen wir auf Anfrage – normkonform nach DIN 18799-1.
Welche Höhe ist für die Absicherung meiner Steigleiter maßgeblich?
Maßgeblich ist die Fallhöhe an Ihrer Anlage. Nach DGUV Information 208-032 gilt für Steigleitern bereits ab ca. 3 m Fallhöhe die Rückenschutzpflicht – unabhängig davon, ob es sich um eine Maschine oder ein Gebäude handelt. Wir grenzen Ihren Fall in der kostenlosen Einschätzung ab und konfigurieren die Steigleiter danach.
Können Sie den Rückenschutz an bestehenden Steigleitern nachrüsten?
Ja. Wir rüsten Bestandsanlagen beliebiger Hersteller mit Rückenschutz, Steigschutz oder Ruhepodest nach – abgestimmt auf DIN 18799-3:2021, inklusive Einschätzung, Dokumentation und Prüfbuch.
Wird die Steigleiter mit Rückenschutz vormontiert geliefert?
Wir liefern in transportfähigen Segmenten; Holme und Bügel kommen verschraubt und aufeinander abgestimmt zu Ihnen. Bohrpläne für die Wandbefestigung liegen bei, die Endmontage übernimmt Ihr Team nach Plan. Die Segmentierung legen wir schon im Angebot fest. Einzelne Segmente sind so auf der Baustelle leicht handhabbar.
Gibt es eine Mindestmenge für Steigleitern mit Rückenschutz?
Nein, bestellt werden kann ab einem Stück. Mehrzügige Projekte kalkulieren wir als Gesamtpaket: Züge, Ruhepodeste, Rückenschutz und Dokumente in einem Angebot, das Sie innerhalb von 24 Stunden erhalten. Spätere Nachbestellungen von Zügen oder Ersatzteilen sind ebenfalls möglich. Ersatzteile halten wir für alle gelieferten Ausführungen einzeln vor.
Ab welcher Höhe braucht die Steigleiter ein Ruhepodest?
Mit Rückenschutz ist alle 10 m Steighöhe ein Ruhepodest vorzusehen, so DGUV 208-032. Darunter ist die Teilung eine Frage der ergonomischen Planung. Wir teilen längere Aufstiege in Züge und kalkulieren Podest, Rückenschutz und Ausstieg gemeinsam mit Ihnen. Geben Sie Ihre Gesamthöhe an, wir schlagen die Zugteilung vor.
Wer trägt die Verantwortung für die richtige Höhenauslegung?
Der Betreiber: ArbStättV und BetrSichV verlangen eine Gefährdungsbeurteilung, die auch die Aufstiegssituation erfasst. Wir liefern die normkonforme Auslegung nach DGUV 208-032 und DIN 18799-1 inklusive Nachweisen; die Einordnung Ihrer Anlage stimmen Sie mit Ihrer Fachkraft ab. Wir unterstützen bei der Klassifizierung.

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