Normen & Anforderungen · konform DIN 18799-1
Aufstiegsleiter mit Rückenschutz – Normen & Anforderungen, ab 3 m
Aufstiegsleiter mit Rückenschutz: ab 3 m Fallhöhe vorgeschrieben (DGUV 208-032), konform DIN 18799-1. Norm & Parameter auf einen Blick.
Offizielle Quellen: DGUV Information 208-032 & DIN 18799-1 · Schnellübersicht als PDF
Seitenholm-Aufstiegsleiter normkonform
Rückenschutz-Pflicht nach DGUV 208-032
Jeder Lieferung beigelegt
Hersteller ortsfester Steigleitern
Norm-Interpretation
Aufstiegsleiter mit Rückenschutz – Normen
Eine Aufstiegsleiter ist eine fest installierte Steigleiter zum Aufstieg – zum Beispiel zu Dach, Maschine, Behälter oder Silo. Der Rückenschutz sind die Bügel hinter der aufsteigenden Person: Er verhindert, dass sie nach hinten oder zur Seite abstürzen kann.
- Rückenschutz ab 3 m Fallhöhe
Nach DGUV Information 208-032 gilt für Steigleitern bereits ab 3 m Fallhöhe Rückenschutz oder eine Steigschutzeinrichtung.
- Konform DIN 18799-1
Für einholige (Seitenholm-)Aufstiegsleiter gelten die Anforderungen der DIN 18799-1 – von Sprossenabstand bis Wandabstand.
- Gefährdungsbeurteilung entscheidet im Detail
Maßgeblich ist immer die örtliche Gefährdungsbeurteilung des Betreibers – wir konfigurieren Ihre Leiter entsprechend.
Rückenschutzbügel werden im Werk an den Leiterholm geschweißt – abgestimmt auf Bügelabstand und Leiterhöhe.
Die 3-Meter-Regel
Ab welcher Höhe ist Rückenschutz Pflicht?
Maßgeblich ist die Fallhöhe: Nach DGUV Information 208-032 gilt für Steigleitern bereits ab 3 m Fallhöhe Rückenschutz oder eine Steigschutzeinrichtung. Oberhalb von 10 m genügt Rückenschutz allein nicht mehr – dann ist eine Steigschutzeinrichtung mit mitlaufendem Auffanggerät erforderlich.
Kein Rückenschutz zwingend
Unter 3 m Fallhöhe genügt eine Ausführung ohne Bügel – immer geprüft im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Rückenschutz Pflicht (DGUV 208-032)
Bügel hinter der Aufstiegstrasse – wir fertigen jede Aufstiegsleiter ab 3 m Fallhöhe standardmäßig mit Rückenschutz.
Steigschutz separat
Oberhalb von 10 m genügt Rückenschutz allein nicht mehr – dann ist eine Steigschutzeinrichtung mit mitlaufendem Auffanggerät (z. B. nach EN 353-1) erforderlich (DGUV Information 208-032).
So ermitteln Sie die maßgebliche Absturzhöhe
- Höchste Steigfläche messen
Gezählt wird ab Boden- bzw. Angriffsebene bis zur höchsten Sprosse oder Steigfläche – nicht bis zur Oberkante des Gebäudes.
- Absturzkante prüfen
Auch Zwischenpodeste und der Ausstieg zählen: Jede Position, an der ein Absturz möglich ist, fließt in die Beurteilung ein.
- Ausführung ableiten
Aus der Höhe ergibt sich die Ausführung: ohne Bügel, mit Rückenschutz oder mit zusätzlichem Steigschutz.
Auf einen Blick
Wichtige Parameter
Die kennzeichnenden Maße einer konformen Aufstiegsleiter mit Rückenschutz – so fertigen wir ab Werk:
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Rückenschutz | ab 3,0 m Fallhöhe (DGUV 208-032) |
| Bügelabstand | durchgängige Bügelfolge, typisch ≤ 2,00 m (Fertigungsstandard) |
| Sprossen | 30×30 mm (Fertigungsstandard) |
| Sprossenabstand | 280 mm (Fertigungsstandard) |
| Steigschutz | oberhalb 10 m erforderlich (DGUV 208-032) |
Normwerte nach DGUV Information 208-032 und DIN 18799-1; als „Fertigungsstandard" gekennzeichnete Werte sind werkseitige Typwerte, keine Normgrenzen. Maßgeblich ist die jeweils anwendbare Fassung der Norm sowie Ihre örtliche Gefährdungsbeurteilung.
Sprossen 30×30 mm, Abstand 280 mm
Kantige Sprossen aus Stahl sichern sicheren Tritt, der 280-mm-Abstand ermöglicht einen gleichmäßigen Aufstiegsrhythmus – beides normkonform gefertigt.
Bügelfolge durchgängig, typisch ≤ 2,00 m
Der Rückenschutz beginnt 2,20–3,00 m über der Einstiegsebene (DGUV 208-032) und läuft als durchgängige Bügelfolge, typisch ≤ 2,00 m (Fertigungsstandard), bis zum Ausstieg durch.
Steigschutz über 10 m separat
Für hohe Aufstiege kombinieren wir Rückenschutz mit Fallschutzschiene oder Absturzsicherung – Fallschutzschiene auf Wunsch.
Weitere Maße nach DIN 18799-1
Holmbreite, Wandabstand und Ausstiegsholm richten sich nach der Norm – Details in unserem Maße-Ratgeber.
Aus einer Hand
Konforme Aufstiegsleiter vom Werk
Vier Elemente, die zusammengehören: Norm, Parameter, Produkt und Dokumentation – bei Dengtai in jedem Auftrag vereint.
Konform DIN 18799-1
Konstruktion nach den anerkannten Regeln der Technik für ortsfeste Aufstiegsleitern.
2 · ParameterSprossenabstand 280 mm
Alle Kennmaße eingehalten: Sprossen 30×30 mm, Bügelfolge typisch ≤ 2,00 m (Fertigungsstandard), Rückenschutz ab 3 m Fallhöhe.
3 · ProduktEinzügige Aufstiegsleiter mit Rückenschutz
Stahl verzinkt, Steighöhe 4,76 m – als Standard oder nach Maß für Ihre Anlage.
4 · DoCDoC & Prüfbericht inklusive
Auftragsbezogene Konformitätserklärung und Abnahmeprüfbericht liegen jeder Lieferung bei.
In drei Materialien – für jede Umgebung
Lieferung & Nachweise
Konform dokumentiert – direkt ab Werk
Zur Lieferung gehört der Nachweis: Jede Aufstiegsleiter mit Rückenschutz verlässt das Werk mit vollständigem Dokumentationspaket – zu keinem Aufpreis.
- DoC auftragsbezogen
Konformitätserklärung zu jeder einzelnen Lieferung – revisionssicher archivierbar.
- MTC nach EN 10204 3.1
Werkstoffzeugnis für den verbauten Stahl – nachvollziehbar bis zur Charge.
- Prüfbericht zur Abnahme
Abnahme dokumentiert, wiederkehrende Prüfung mit Prüfbuch planbar.
- Werkpreis & 15–25 Werktage
Direkt ab Fertigung ohne Händleraufschlag, Export weltweit inklusive Verpackung.
Fertigung, Verzinkung und Endkontrolle in einer Hand – Seit 2004 · 500+ Projekte in über 50 Ländern.
Norm-Übersicht als PDF
Schnellübersicht herunterladen
Aufstiegsleiter Norm-Übersicht: die 3-Meter-Regel, alle Kennmaße und die Ausführungshinweise auf einem Blatt – plus Angebot für Ihre konforme Leiter in 24 h.
In der Übersicht enthalten
- 3-Meter-Regel der DGUV Information 208-032 für Rückenschutz
- Kennmaße: Sprossen 30×30 mm, Sprossenabstand 280 mm, Bügelfolge typisch ≤ 2,00 m (Fertigungsstandard)
- Oberhalb von 10 m: Steigschutzeinrichtung erforderlich (DGUV 208-032)
- Ausführungshilfe: Material und Konfiguration wählen
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Häufige Fragen

