Normen & Anforderungen · konform DIN 18799-1

Aufstiegsleiter mit Rückenschutz – Normen & Anforderungen, ab 3 m

Aufstiegsleiter mit Rückenschutz: ab 3 m Fallhöhe vorgeschrieben (DGUV 208-032), konform DIN 18799-1. Norm & Parameter auf einen Blick.

Offizielle Quellen: DGUV Information 208-032 & DIN 18799-1 · Schnellübersicht als PDF

DIN 18799-1 DGUV 208-032: Rückenschutz ab 3 m DoC & Prüfbericht inklusive Seit 2004
Einzügige weiß beschichtete Steigleiter mit Rückenschutz an einer Fassade mit Fallrohr
DIN 18799-1

Seitenholm-Aufstiegsleiter normkonform

ab 3 m

Rückenschutz-Pflicht nach DGUV 208-032

DoC & Prüfbericht

Jeder Lieferung beigelegt

Seit 2004

Hersteller ortsfester Steigleitern

Norm-Interpretation

Aufstiegsleiter mit Rückenschutz – Normen

Eine Aufstiegsleiter ist eine fest installierte Steigleiter zum Aufstieg – zum Beispiel zu Dach, Maschine, Behälter oder Silo. Der Rückenschutz sind die Bügel hinter der aufsteigenden Person: Er verhindert, dass sie nach hinten oder zur Seite abstürzen kann.

  • Rückenschutz ab 3 m Fallhöhe

    Nach DGUV Information 208-032 gilt für Steigleitern bereits ab 3 m Fallhöhe Rückenschutz oder eine Steigschutzeinrichtung.

  • Konform DIN 18799-1

    Für einholige (Seitenholm-)Aufstiegsleiter gelten die Anforderungen der DIN 18799-1 – von Sprossenabstand bis Wandabstand.

  • Gefährdungsbeurteilung entscheidet im Detail

    Maßgeblich ist immer die örtliche Gefährdungsbeurteilung des Betreibers – wir konfigurieren Ihre Leiter entsprechend.

Feuerverzinkte Steigleiter mit Rückenschutz an einer Wand

Rückenschutzbügel werden im Werk an den Leiterholm geschweißt – abgestimmt auf Bügelabstand und Leiterhöhe.

Die 3-Meter-Regel

Ab welcher Höhe ist Rückenschutz Pflicht?

Maßgeblich ist die Fallhöhe: Nach DGUV Information 208-032 gilt für Steigleitern bereits ab 3 m Fallhöhe Rückenschutz oder eine Steigschutzeinrichtung. Oberhalb von 10 m genügt Rückenschutz allein nicht mehr – dann ist eine Steigschutzeinrichtung mit mitlaufendem Auffanggerät erforderlich.

bis 3,0 m

Kein Rückenschutz zwingend

Unter 3 m Fallhöhe genügt eine Ausführung ohne Bügel – immer geprüft im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

ab 3,0 m

Rückenschutz Pflicht (DGUV 208-032)

Bügel hinter der Aufstiegstrasse – wir fertigen jede Aufstiegsleiter ab 3 m Fallhöhe standardmäßig mit Rückenschutz.

über 10 m

Steigschutz separat

Oberhalb von 10 m genügt Rückenschutz allein nicht mehr – dann ist eine Steigschutzeinrichtung mit mitlaufendem Auffanggerät (z. B. nach EN 353-1) erforderlich (DGUV Information 208-032).

Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz, oben gesicherter Ausstieg mit Geländer

So ermitteln Sie die maßgebliche Absturzhöhe

  • Höchste Steigfläche messen

    Gezählt wird ab Boden- bzw. Angriffsebene bis zur höchsten Sprosse oder Steigfläche – nicht bis zur Oberkante des Gebäudes.

  • Absturzkante prüfen

    Auch Zwischenpodeste und der Ausstieg zählen: Jede Position, an der ein Absturz möglich ist, fließt in die Beurteilung ein.

  • Ausführung ableiten

    Aus der Höhe ergibt sich die Ausführung: ohne Bügel, mit Rückenschutz oder mit zusätzlichem Steigschutz.

Auf einen Blick

Wichtige Parameter

Die kennzeichnenden Maße einer konformen Aufstiegsleiter mit Rückenschutz – so fertigen wir ab Werk:

ParameterWert
Rückenschutzab 3,0 m Fallhöhe (DGUV 208-032)
Bügelabstanddurchgängige Bügelfolge, typisch ≤ 2,00 m (Fertigungsstandard)
Sprossen30×30 mm (Fertigungsstandard)
Sprossenabstand280 mm (Fertigungsstandard)
Steigschutzoberhalb 10 m erforderlich (DGUV 208-032)

Normwerte nach DGUV Information 208-032 und DIN 18799-1; als „Fertigungsstandard" gekennzeichnete Werte sind werkseitige Typwerte, keine Normgrenzen. Maßgeblich ist die jeweils anwendbare Fassung der Norm sowie Ihre örtliche Gefährdungsbeurteilung.

Sprossen 30×30 mm, Abstand 280 mm

Kantige Sprossen aus Stahl sichern sicheren Tritt, der 280-mm-Abstand ermöglicht einen gleichmäßigen Aufstiegsrhythmus – beides normkonform gefertigt.

Bügelfolge durchgängig, typisch ≤ 2,00 m

Der Rückenschutz beginnt 2,20–3,00 m über der Einstiegsebene (DGUV 208-032) und läuft als durchgängige Bügelfolge, typisch ≤ 2,00 m (Fertigungsstandard), bis zum Ausstieg durch.

Steigschutz über 10 m separat

Für hohe Aufstiege kombinieren wir Rückenschutz mit Fallschutzschiene oder Absturzsicherung – Fallschutzschiene auf Wunsch.

Weitere Maße nach DIN 18799-1

Holmbreite, Wandabstand und Ausstiegsholm richten sich nach der Norm – Details in unserem Maße-Ratgeber.

Lieferung & Nachweise

Konform dokumentiert – direkt ab Werk

Zur Lieferung gehört der Nachweis: Jede Aufstiegsleiter mit Rückenschutz verlässt das Werk mit vollständigem Dokumentationspaket – zu keinem Aufpreis.

  • DoC auftragsbezogen

    Konformitätserklärung zu jeder einzelnen Lieferung – revisionssicher archivierbar.

  • MTC nach EN 10204 3.1

    Werkstoffzeugnis für den verbauten Stahl – nachvollziehbar bis zur Charge.

  • Prüfbericht zur Abnahme

    Abnahme dokumentiert, wiederkehrende Prüfung mit Prüfbuch planbar.

  • Werkpreis & 15–25 Werktage

    Direkt ab Fertigung ohne Händleraufschlag, Export weltweit inklusive Verpackung.

Fertige Steigleiter-Segmente mit Rückenschutzbügeln, gestapelt im Werkslager

Fertigung, Verzinkung und Endkontrolle in einer Hand – Seit 2004 · 500+ Projekte in über 50 Ländern.

Norm-Übersicht als PDF

Schnellübersicht herunterladen

Aufstiegsleiter Norm-Übersicht: die 3-Meter-Regel, alle Kennmaße und die Ausführungshinweise auf einem Blatt – plus Angebot für Ihre konforme Leiter in 24 h.

In der Übersicht enthalten

  • 3-Meter-Regel der DGUV Information 208-032 für Rückenschutz
  • Kennmaße: Sprossen 30×30 mm, Sprossenabstand 280 mm, Bügelfolge typisch ≤ 2,00 m (Fertigungsstandard)
  • Oberhalb von 10 m: Steigschutzeinrichtung erforderlich (DGUV 208-032)
  • Ausführungshilfe: Material und Konfiguration wählen
Zum Downloadbereich

Bevorzugt direkt herunterladen? Alle Übersichten und Datenblätter finden Sie im Downloadbereich. Für eine konkrete Leiter nutzen Sie das Formular – Angebot in 24 h.

Weitere Angaben – optional

Vielen Dank! Unser Planungsteam antwortet innerhalb von 24 h. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Angebotserstellung (DSGVO). Details: Datenschutzerklärung

Häufige Fragen

Aufstiegsleiter mit Rückenschutz: Normen in der Praxis

Ab welcher Höhe ist Rückenschutz bei einer Aufstiegsleiter Pflicht?
Nach DGUV Information 208-032 gilt für Steigleitern bereits ab 3 m Fallhöhe Rückenschutz oder eine Steigschutzeinrichtung. Maßgeblich ist die Fallhöhe. Dengtai konfiguriert jede Aufstiegsleiter normkonform nach DIN 18799-1.
Welche Parameter gelten für Rückenschutz und Sprossen?
Rückenschutz ab 3,0 m Fallhöhe (DGUV 208-032), Sprossen 30×30 mm und Sprossenabstand 280 mm, Bügelfolge durchgängig, typisch ≤ 2,00 m (Fertigungsstandard). Oberhalb von 10 m ist eine Steigschutzeinrichtung erforderlich (DGUV 208-032).
Welche Dokumente liefert Dengtai mit der Aufstiegsleiter?
Jeder Auftrag enthält die auftragsbezogene Konformitätserklärung (DoC), das Werkstoffzeugnis MTC nach EN 10204 3.1 und den Prüfbericht – ohne Aufpreis.
Wie schnell erhalten wir Angebot und Lieferung?
Sie erhalten Ihr Angebot innerhalb von 24 Stunden. Die Produktion dauert 15–25 Werktage, inklusive Export und Verpackung.
Kann eine bestehende Leiter mit Rückenschutz nachgerüstet werden?
Ja. Wir rüsten Bestandsanlagen beliebiger Hersteller mit Rückenschutzbügeln, Steigschutz oder Ruhepodesten nach – normkonform nach DIN 18799-3:2021.
Wie weit muss der Rückenschutz über die Ausstiegskante hinausragen?
Am oberen Ende muss der Rückenschutz mindestens 1,00 m über die Ausstiegskante hinausreichen, damit der Aufstieg bis zum gesicherten Austritt geschützt bleibt. Zusätzlich empfehlen die Regelwerke beidseitige Griffigkeit am Ausstieg. Unsere Ausstiegsholme und Plattformen fertigen wir passend auf Ihre Austrittshöhe – Bohrplan inklusive.
Darf eine Aufstiegsleiter mit Rückenschutz von zwei Personen gleichzeitig benutzt werden?
Nein, einzigige Ausführungen sind für eine Person je Aufstieg ausgelegt. Für parallelen Verkehr zweier Personen planen Sie eine mehrzügige Leiter mit gemeinsamen Ruhebühnen. Beide Varianten fertigen wir nach DIN 18799, auf Wunsch mit Rückenschutz auf beiden Zügen. Nennen Sie Steighöhe und Verkehrsaufkommen – das Angebot folgt in 24 Stunden.
Was ändert sich bei Aufstiegshöhen über 10 Metern?
Oberhalb von 10 m genügt Rückenschutz allein nicht mehr – dann ist eine Steigschutzeinrichtung mit mitlaufendem Auffanggerät (z. B. nach EN 353-1) erforderlich (DGUV Information 208-032). Ruhebühnen gliedern den Aufstieg bei Rückenschutz zusätzlich alle 10 m. Wir liefern Aufstiegsleitern werkseitig mit Steigschutzschiene, inklusive DoC und Prüfbericht.

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