
Steigleiter nach EN ISO 14122-4
Die EN ISO 14122-4 regelt ortsfeste Sprossenleitern als fest angebrachten Zugang an Maschinen – von der Sprossengeometrie über den Rückenschutz bis zur Kraftübertragung an der Befestigung. Damit erfüllen Sie die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an sichere Zugänge.
- Sprossenabstand 225–300 mm, breitenabhängig nach Norm
- Ab >3 m Fallhöhe sind Maßnahmen gegen Absturz erforderlich (je Bauart, z. B. Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung)
- Ruhepodeste bei großen Höhen, Ausstiegssicherung oben







