Pflicht & Auslegung · Offizielle Quelle: DGUV Information 208-032
Absturzsicherung ab welcher Höhe? Die 3-m-Regel – Rückenschutz oder Steigschutz
Ab 3 m Fallhöhe sind Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung Pflicht (DGUV 208-032). Rückenschutz oder Steigschutz – wir beraten und liefern normkonform.
Schnellübersicht (PDF) inklusive Auslegungshinweis – kostenlos & unverbindlich.
Absturzsicherung Pflicht (DGUV 208-032)
Schwelle für Steigschutzeinrichtung (DGUV 208-032)
Rückenschutz-Beginn über der Einstiegsebene (DGUV 208-032)
Angebot inklusive Höhen-Auslegung
Die Kurzantwort
Ab welcher Höhe Absturzsicherung?
Ab 3 m Fallhöhe sind Rückenschutz oder eine Steigschutzeinrichtung Pflicht (DGUV 208-032). Maßgeblich ist immer die Fallhöhe bis zur obersten Stehfläche (Austrittsstelle) und die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.
Absturzsicherung Pflicht
DGUV 208-032: oberhalb von 3 m Fallhöhe ist der Aufstieg zu sichern.
Rückenschutz
Bis etwa 10 m ist der Rückenschutz (Bügel oder Korb) die übliche und wirtschaftliche Lösung – DIN 18799-1.
Steigschutz
Oberhalb von 10 m ist eine Steigschutzeinrichtung mit mitlaufendem Auffanggerät erforderlich – DGUV 208-032.
So wird gemessen
Die 3-m-Regel
Entscheidend ist nicht die Leiterlänge, sondern die Fallhöhe: der senkrechte Abstand von der Einstiegsebene bis zur obersten Stehfläche (Austrittsstelle). Liegt sie über 3 m, verlangt die DGUV Information 208-032 eine gesicherte Aufstiegsanlage.
- Deutschland: 3 m Fallhöhe
DGUV Information 208-032 – Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung an der Steigleiter ab 3 m Fallhöhe.
- Rückenschutz-Beginn: 2,20–3,00 m
Über der Einstiegsebene, damit der Aufstieg von unten geführt bleibt (DGUV 208-032).
- Über 10 m: Steigschutzeinrichtung
Dann genügt der Rückenschutz allein nicht mehr – gefordert ist ein mitlaufendes Auffanggerät (DGUV 208-032).
Ausnahmen und Details regelt die örtliche Gefährdungsbeurteilung – wir prüfen Ihren Fall kostenlos mit.
Die Entscheidung
Rückenschutz oder Steigschutz?
Zwei Systeme, eine klare Grenze: Unter 10 m arbeitet es sich mit Rückenschutz am preiswertesten, über 10 m schreibt die Norm den Steigschutz vor.
| Kriterium | Rückenschutz | Steigschutz |
|---|---|---|
| Höhe | bis 10 m üblich | über 10 m erforderlich |
| Kosten | günstiger (Bügel / Korb) | System + Fallschutzschiene |
| Norm | DIN 18799-1 | DGUV 208-032 |
| Nachrüstung | an Bestandsleiter einfach möglich | Schiene + Führungsgerät |
| Aufstieg | freihändig, ohne PSA | mit Führungsgerät am Gurt |
Unsicher, welche Lösung für Ihre Höhe gilt? Wir legen Ihre Leiter kostenlos normkonform aus.

Rückenschutz-Steigleiter bis 10 m
Bügel oder Korb nach DIN 18799-1 – werkseitig gefertigt oder als Nachrüstsatz für Bestandsanlagen.
Zur Steigleiter mit Rückenschutz →
Steigschutz-Steigleiter über 10 m
Fallschutzschiene mit Führungsgerät nach DIN EN ISO 14122-4 – auch in Edelstahl V4A für Außenanlagen.
Zur Steigleiter mit Steigschutz →Kostenloser Download
Schnellübersicht herunterladen
Die „Absturzsicherung-Höhe Schnellübersicht“ (PDF) fasst alle Schwellenwerte und die Entscheidungshilfe auf einer Seite zusammen – für Planung, Betrieb und Sicherheitseinweisung.
- Schwellenwerte auf einen Blick
3 m Fallhöhe, Rückenschutz-Beginn 2,20–3,00 m, über 10 m Steigschutzeinrichtung (DGUV 208-032)
- Entscheidungsmatrix
Rückenschutz oder Steigschutz – nach Höhe, Kosten und Norm
- Checkliste für Betreiber
Pflichten, Dokumente (DoC, Prüfbericht) und Prüffristen
Absturzsicherung-Höhe Schnellübersicht (PDF)
Eine Seite, alle Höhen – als Referenz für Gefährdungsbeurteilung und Planung.
Beratung & Auslegung inklusive
Wir beraten & liefern
Wir beraten herstellerneutral, welche Absturzsicherung ab welcher Höhe Pflicht ist – und liefern die passende Steigleiter normkonform inklusive DoC und Prüfbericht. Antwort innerhalb von 24 h.
Häufige Fragen