Pflicht & Auslegung · Offizielle Quelle: DGUV Information 208-032

Absturzsicherung ab welcher Höhe? Die 3-m-Regel – Rückenschutz oder Steigschutz

Ab 3 m Fallhöhe sind Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung Pflicht (DGUV 208-032). Rückenschutz oder Steigschutz – wir beraten und liefern normkonform.

Schnellübersicht (PDF) inklusive Auslegungshinweis – kostenlos & unverbindlich.

Ab 3 m Fallhöhe Pflicht (DGUV 208-032) DIN EN ISO 14122-4 DoC & Prüfbericht inklusive Beratung inklusive
Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz und Ruhepodesten an einer Gebäudefassade
3 m

Absturzsicherung Pflicht (DGUV 208-032)

10 m

Schwelle für Steigschutzeinrichtung (DGUV 208-032)

2,20–3,00 m

Rückenschutz-Beginn über der Einstiegsebene (DGUV 208-032)

24 h

Angebot inklusive Höhen-Auslegung

Die Kurzantwort

Ab welcher Höhe Absturzsicherung?

Ab 3 m Fallhöhe sind Rückenschutz oder eine Steigschutzeinrichtung Pflicht (DGUV 208-032). Maßgeblich ist immer die Fallhöhe bis zur obersten Stehfläche (Austrittsstelle) und die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.

ab 3 m

Absturzsicherung Pflicht

DGUV 208-032: oberhalb von 3 m Fallhöhe ist der Aufstieg zu sichern.

< 10 m

Rückenschutz

Bis etwa 10 m ist der Rückenschutz (Bügel oder Korb) die übliche und wirtschaftliche Lösung – DIN 18799-1.

> 10 m

Steigschutz

Oberhalb von 10 m ist eine Steigschutzeinrichtung mit mitlaufendem Auffanggerät erforderlich – DGUV 208-032.

So wird gemessen

Die 3-m-Regel

Entscheidend ist nicht die Leiterlänge, sondern die Fallhöhe: der senkrechte Abstand von der Einstiegsebene bis zur obersten Stehfläche (Austrittsstelle). Liegt sie über 3 m, verlangt die DGUV Information 208-032 eine gesicherte Aufstiegsanlage.

  • Deutschland: 3 m Fallhöhe

    DGUV Information 208-032 – Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung an der Steigleiter ab 3 m Fallhöhe.

  • Rückenschutz-Beginn: 2,20–3,00 m

    Über der Einstiegsebene, damit der Aufstieg von unten geführt bleibt (DGUV 208-032).

  • Über 10 m: Steigschutzeinrichtung

    Dann genügt der Rückenschutz allein nicht mehr – gefordert ist ein mitlaufendes Auffanggerät (DGUV 208-032).

Ausnahmen und Details regelt die örtliche Gefährdungsbeurteilung – wir prüfen Ihren Fall kostenlos mit.

Feuerverzinkte Steigleiter mit Rückenschutz an einer Wand

Die Entscheidung

Rückenschutz oder Steigschutz?

Zwei Systeme, eine klare Grenze: Unter 10 m arbeitet es sich mit Rückenschutz am preiswertesten, über 10 m schreibt die Norm den Steigschutz vor.

Kriterium Rückenschutz Steigschutz
Höhe bis 10 m üblich über 10 m erforderlich
Kosten günstiger (Bügel / Korb) System + Fallschutzschiene
Norm DIN 18799-1 DGUV 208-032
Nachrüstung an Bestandsleiter einfach möglich Schiene + Führungsgerät
Aufstieg freihändig, ohne PSA mit Führungsgerät am Gurt

Unsicher, welche Lösung für Ihre Höhe gilt? Wir legen Ihre Leiter kostenlos normkonform aus.

Kostenloser Download

Schnellübersicht herunterladen

Die „Absturzsicherung-Höhe Schnellübersicht“ (PDF) fasst alle Schwellenwerte und die Entscheidungshilfe auf einer Seite zusammen – für Planung, Betrieb und Sicherheitseinweisung.

  • Schwellenwerte auf einen Blick

    3 m Fallhöhe, Rückenschutz-Beginn 2,20–3,00 m, über 10 m Steigschutzeinrichtung (DGUV 208-032)

  • Entscheidungsmatrix

    Rückenschutz oder Steigschutz – nach Höhe, Kosten und Norm

  • Checkliste für Betreiber

    Pflichten, Dokumente (DoC, Prüfbericht) und Prüffristen

Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz und Ruhepodesten an einer Gebäudefassade

Absturzsicherung-Höhe Schnellübersicht (PDF)

Eine Seite, alle Höhen – als Referenz für Gefährdungsbeurteilung und Planung.

Beratung & Auslegung inklusive

Wir beraten & liefern

Wir beraten herstellerneutral, welche Absturzsicherung ab welcher Höhe Pflicht ist – und liefern die passende Steigleiter normkonform inklusive DoC und Prüfbericht. Antwort innerhalb von 24 h.

Weitere Angaben – optional (Firma & ungefähre Höhe)

Antwort in 24 h · Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Angebotserstellung (DSGVO). Details: Datenschutzerklärung

Häufige Fragen

Fragen zur Absturzsicherung an Steigleitern

Ab welcher Höhe ist Absturzsicherung bei einer Steigleiter Pflicht?
Ab 3 m Fallhöhe sind Rückenschutz oder eine Steigschutzeinrichtung Pflicht (DGUV 208-032). Maßgeblich ist die Fallhöhe bis zur obersten Stehfläche (Austrittsstelle) – wir legen Ihre Steigleiter normkonform nach DIN 18799-1 aus.
Rückenschutz oder Steigschutz – was gilt ab welcher Höhe?
Bis etwa 10 m Fallhöhe ist ein Rückenschutz nach DIN 18799-1 die übliche Lösung, über 10 m ist eine Steigschutzeinrichtung mit mitlaufendem Auffanggerät erforderlich (DGUV 208-032).
Ist eine Steigleiter ohne Rückenschutz bis 3 m zulässig?
Ja. Unterhalb von 3 m Fallhöhe ist eine Steigleiter ohne Rückenschutz zulässig – immer gestützt auf die örtliche Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.
Können bestehende Steigleitern mit Absturzsicherung nachgerüstet werden?
Ja. Wir rüsten Bestandsleitern beliebiger Hersteller nach – mit Rückenschutz, Steigschutzschiene oder Führungsgerät, abgestimmt auf DIN 18799-3:2021 und DIN EN ISO 14122-4.
Wann sind Ruhebühnen an einer Steigleiter erforderlich?
Bei längeren Aufstiegen gehören Ruhebühnen zur Ausstattung: Nach DGUV 208-032 sind bei Steigleitern mit Rückenschutz Ruhebühnen etwa alle 10 m vorgesehen. Sie geben beim Aufstieg eine sichere Pause und erleichtern den Rettungsfall. Wir planen Ruhepodeste passend zu Ihrer Steighöhe – inklusive Bohrplan und Prüfbericht.
Ich bin unsicher, welche Ausführung zu meiner Anlage passt – wie finden wir das heraus?
Am schnellsten über eine kurze Analyse: Senden Sie uns Fotos, Maße oder eine Zeichnung Ihrer Anlage. Wir prüfen die Unterlagen kostenlos, empfehlen Rückenschutz, Steigschutz oder Ruhepodest und nennen Ihnen das passende Szenario – innerhalb von 24 Stunden mit konkretem Angebot, unverbindlich.
Gelten für Dachaufstiege andere Höhenregeln?
Nein, die Grundkriterien bleiben gleich: Auch am Dachzugang entscheidet die Fallhöhe, ob Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung Pflicht ist – ab 3 m Fallhöhe (DGUV 208-032). Zusätzlich wichtig: Der Holm sollte sicher über die Austrittskante führen. Wir fertigen Dachzugangs-Steigleiter normkonform nach DIN 18799-1.
Ich weiß die Absturzhöhe meiner Anlage nicht genau – was soll ich tun?
Messen Sie die Fallhöhe bis zur obersten Stehfläche (Austrittsstelle) – das ist der maßgebliche Wert. Bei unklaren Verhältnissen, etwa hinter Verkleidungen oder an Silos, hilft ein Foto mit Maßband: Wir lesen die Geometrie für Sie, schätzen das Risiko ein und beraten Sie kostenlos zur richtigen Ausführung.

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