Steigleiter mit Absturzsicherung vom Hersteller
Steigleiter mit Absturzsicherung – normkonform nach DIN & EN ISO
Rückenschutz ab 3 m Fallhöhe, über 10 m ist eine Steigschutzeinrichtung erforderlich (DGUV Information 208-032) – wir beraten herstellerneutral und liefern normkonform direkt vom Werk.
Antwort in 24 h · Lieferzeit 15–25 Werktage
Bauliche Anforderungen geprüft
Steigschutz an Maschinenanlagen
Pflicht zur Absturzsicherung ab 3 m Fallhöhe
Jeder Lieferung beigelegt
Der Überblick
Steigleiter mit Absturzsicherung: schützt vor dem Sturz aus der Höhe
Eine ortsfeste Steigleiter darf nur unterhalb von rund 3 m Absturzhöhe ohne Absturzsicherung betrieben werden – ab 3 m ist eine Sicherung (Rückenschutz oder Steigschutz) Pflicht. Entscheidend ist die richtige Bauart: Ein Rückenschutzbügel sichert den Aufstieg bei mittleren Höhen, eine geführte Steigschutzschiene fängt einen Sturz auch bei langen Steigwegen zuverlässig ab.
Wir fertigen Steigleitern mit Absturzsicherung ab Werk passend zu Ihrem Bauvorhaben – einzügig oder mehrzügig, mit Ruhepodesten, in Stahl verzinkt, Aluminium oder Edelstahl V4A. Beispiel-Konfiguration: Einzügige Steigleiter mit Absturzsicherung (Steigschutzschiene), Stahl verzinkt, Steighöhe 4,76 m.
- Steigleiter und Absturzsicherung aus einer Fertigung – keine Fremdteile
- Werkstattmontierte Schiene oder Bügel – keine Montagefehler auf der Baustelle
- Nachrüstung für Bestandsanlagen beliebiger Hersteller möglich
Systemauswahl
Rückenschutz oder Steigschutz?
Hersteller verkaufen meist nur die eine, Systemanbieter nur die andere Variante. Wir erklären beide Wege – und wann welche Absturzsicherung die richtige ist.

Rückenschutz – bewährt unterhalb von 10 m
Haltebügel entlang des Steigweges, ausgestülpt nach DGUV 208-032 und DIN 18799-3. Er kostet weniger, erzeugt wenig Windlast und ist für Gebäudezugänge der verbreitetste Standard – sofern die Steighöhe dies erlaubt.
Typisch: Dachzugänge, Silozugänge, Außenfassaden bis ca. 10 m

Steigschutz – Pflicht-Lösung oberhalb von 10 m
Geführte Schiene nach DIN EN 353-1 oder Seilsystem mit mitlaufendem Auffanggerät: Der Anschlagpunkt wandert während des gesamten Aufstiegs mit. Oberhalb von 10 m Steighöhe ist eine Steigschutzeinrichtung erforderlich (DGUV Information 208-032) – besonders an Maschinen, Türmen und Schächten.
Typisch: Industrieaufstiege, Türme, Hochsilos, Maschinenbau
Die zwei entscheidenden Grenzen
Ab welcher Höhe?
Die Pflicht zur Absturzsicherung und die Wahl zwischen Rückenschutz und Steigschutz folgen klaren Höhengrenzen:
nach DGUV 208-032 nicht zwingend
Unterhalb von etwa 3 m Absturzhöhe ist eine Absturzsicherung nach DGUV 208-032 nicht zwingend – maßgeblich bleibt die Gefährdungsbeurteilung. Ausstiegsholme und Zugangsbeschränkung können je nach Lage zusätzlich erforderlich sein.
Absturzsicherung Pflicht
Gemäß DGUV Information 208-032 ist nun eine Absicherung gegen Absturz erforderlich – Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung. Unterhalb von 10 m führt meist der wirtschaftliche Weg über den Rückenschutz.
Steigschutz hat Vorrang
Oberhalb von 10 m reicht Rückenschutz allein nicht mehr aus (DGUV Information 208-032): eine geführte Steigschutzschiene oder ein Seilsystem begleiten den Nutzer über den gesamten Steigweg – auf Wunsch kombiniert mit Ruhepodesten alle 10 m.
| Merkmal | Rückenschutz | Steigschutzschiene |
|---|---|---|
| Einsatzbereich | bis ca. 10 m Steighöhe | über 10 m, lange Steigwege, Türme und Schächte |
| Maßgebliche Regelwerke | DGUV 208-032, DIN 18799-3 | DIN EN ISO 14122-4, DIN EN 353-1 |
| Funktion | Führen und Halten entlang des Bügels | Auffangen am mitlaufenden Führungskörper |
| Kosten / Windlast | niedriger, geringe Windlast | höher, robust für Dauerbetrieb |
| Kombinierbar mit | Käfig, Ruhepodest, Plattform | Ruhepodest, Plattform, Rückenschutz im Übergangsbereich |
Drei Wege zur sicheren Steigleiter
Ausführungen & Materialien
Neuanlage oder Bestand, niedrig oder hoch – so liefern wir Ihre Steigleiter mit Absturzsicherung:

Rückenschutz-Steigleiter
Für Höhen unter 10 m: Haltebügel-System werkstattgefertigt, mit Käfig oder Rückenkorb kombinierbar.
Detailseite ansehen
Steigleiter mit Steigschutzschiene
Geführte Schiene nach DIN EN 353-1 für Höhen über 10 m – sinnvoll auch als Fallschutzschiene mit Umlenkungen.
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Kombination & Nachrüstung
Rückenschutz unten, Schiene oben – oder Altbau-Steigleitern beliebiger Hersteller normgerecht aufrüsten.
Zur NachrüstungKonfiguration
Kombinationen & Nachrüstung
Seit DIN 18799-3:2021 dürfen Bestandsanlagen nicht mehr einfach weiterbetrieben werden: Fehlende oder veraltete Absturzsicherung muss nachgerüstet werden. Wir prüfen Ihre Lage, empfehlen Kombilösung oder Austausch und liefern das Umbaupaket inklusive Befestigungsmaterial und Dokumentation.
| Beispielkonfiguration | |
|---|---|
| Leitertyp | Einzügige ortsfeste Steigleiter |
| Absturzsicherung | Geführte Steigschutzschiene (DIN EN 353-1) |
| Material | Stahl feuerverzinkt (HDG nach ISO 1461) |
| Steighöhe | 4,76 m – weitere Höhen als Sonderbau nach Zeichnung möglich |
| Optionen | Ruhepodest, Ausstiegsplattform, Käfigübergang, Wechsel zu Rückenschutz |





DoC & Prüfbericht zum System
Zu jeder Lieferung gehört die Konformitätserklärung mit dem Nachweis der eingesetzten Steigschutzkomponenten – auftragsbezogen, ohne Aufpreis.
500+ Projekte in 50+ Ländern
Werkpreis direkt vom Hersteller, Export weltweit, Produktionsfenster 15–25 Werktage. Planungsteam antwortet innerhalb von 24 h.
Produkt, Prüfung, Prüfbuch
Wir liefern nicht nur: Wiederkehrende Prüfungen der Absturzsicherung dokumentieren wir in Ihrem Prüfbuch – geschlossen aus einer Hand.
Angebot in 24 h
Angebot anfordern
Beschreiben Sie Ihren Aufstieg: Höhe, Geometrie und gewünschte Absturzsicherung – wir empfehlen die normkonforme Lösung und kalkulieren zum Werkpreis.
Häufige Fragen