Steigleiter mit Absturzsicherung vom Hersteller

Steigleiter mit Absturzsicherung – normkonform nach DIN & EN ISO

Rückenschutz ab 3 m Fallhöhe, über 10 m ist eine Steigschutzeinrichtung erforderlich (DGUV Information 208-032) – wir beraten herstellerneutral und liefern normkonform direkt vom Werk.

Antwort in 24 h · Lieferzeit 15–25 Werktage

DIN 18799-1/-3 DIN EN ISO 14122-4 DGUV 208-032: Pflicht ab 3 m DoC & Prüfbericht inklusive
Fertige Steigleiter-Segmente mit Rückenschutzbügeln, gestapelt im Werkslager
DIN 18799-1/-3

Bauliche Anforderungen geprüft

DIN EN ISO 14122-4

Steigschutz an Maschinenanlagen

DGUV Information 208-032

Pflicht zur Absturzsicherung ab 3 m Fallhöhe

DoC & Prüfbericht

Jeder Lieferung beigelegt

Der Überblick

Steigleiter mit Absturzsicherung: schützt vor dem Sturz aus der Höhe

Eine ortsfeste Steigleiter darf nur unterhalb von rund 3 m Absturzhöhe ohne Absturzsicherung betrieben werden – ab 3 m ist eine Sicherung (Rückenschutz oder Steigschutz) Pflicht. Entscheidend ist die richtige Bauart: Ein Rückenschutzbügel sichert den Aufstieg bei mittleren Höhen, eine geführte Steigschutzschiene fängt einen Sturz auch bei langen Steigwegen zuverlässig ab.

Wir fertigen Steigleitern mit Absturzsicherung ab Werk passend zu Ihrem Bauvorhaben – einzügig oder mehrzügig, mit Ruhepodesten, in Stahl verzinkt, Aluminium oder Edelstahl V4A. Beispiel-Konfiguration: Einzügige Steigleiter mit Absturzsicherung (Steigschutzschiene), Stahl verzinkt, Steighöhe 4,76 m.

  • Steigleiter und Absturzsicherung aus einer Fertigung – keine Fremdteile
  • Werkstattmontierte Schiene oder Bügel – keine Montagefehler auf der Baustelle
  • Nachrüstung für Bestandsanlagen beliebiger Hersteller möglich
Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz und Ruhepodesten an einer Gebäudefassade

System­auswahl

Rückenschutz oder Steigschutz?

Hersteller verkaufen meist nur die eine, Systemanbieter nur die andere Variante. Wir erklären beide Wege – und wann welche Absturzsicherung die richtige ist.

Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz und Ruhepodesten an einer Gebäudefassade

Rückenschutz – bewährt unterhalb von 10 m

Haltebügel entlang des Steigweges, ausgestülpt nach DGUV 208-032 und DIN 18799-3. Er kostet weniger, erzeugt wenig Windlast und ist für Gebäudezugänge der verbreitetste Standard – sofern die Steighöhe dies erlaubt.

Typisch: Dachzugänge, Silozugänge, Außenfassaden bis ca. 10 m

Steigleiter mit Rückenschutz im oberen Bereich an einer verkleideten Wand

Steigschutz – Pflicht-Lösung oberhalb von 10 m

Geführte Schiene nach DIN EN 353-1 oder Seilsystem mit mitlaufendem Auffanggerät: Der Anschlagpunkt wandert während des gesamten Aufstiegs mit. Oberhalb von 10 m Steighöhe ist eine Steigschutzeinrichtung erforderlich (DGUV Information 208-032) – besonders an Maschinen, Türmen und Schächten.

Typisch: Industrieaufstiege, Türme, Hochsilos, Maschinenbau

Die zwei entscheidenden Grenzen

Ab welcher Höhe?

Die Pflicht zur Absturzsicherung und die Wahl zwischen Rückenschutz und Steigschutz folgen klaren Höhengrenzen:

< 3 m

nach DGUV 208-032 nicht zwingend

Unterhalb von etwa 3 m Absturzhöhe ist eine Absturzsicherung nach DGUV 208-032 nicht zwingend – maßgeblich bleibt die Gefährdungsbeurteilung. Ausstiegsholme und Zugangsbeschränkung können je nach Lage zusätzlich erforderlich sein.

ab ca. 3 m

Absturzsicherung Pflicht

Gemäß DGUV Information 208-032 ist nun eine Absicherung gegen Absturz erforderlich – Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung. Unterhalb von 10 m führt meist der wirtschaftliche Weg über den Rückenschutz.

über 10 m

Steigschutz hat Vorrang

Oberhalb von 10 m reicht Rückenschutz allein nicht mehr aus (DGUV Information 208-032): eine geführte Steigschutzschiene oder ein Seilsystem begleiten den Nutzer über den gesamten Steigweg – auf Wunsch kombiniert mit Ruhepodesten alle 10 m.

MerkmalRückenschutzSteigschutzschiene
Einsatzbereichbis ca. 10 m Steighöheüber 10 m, lange Steigwege, Türme und Schächte
Maßgebliche RegelwerkeDGUV 208-032, DIN 18799-3DIN EN ISO 14122-4, DIN EN 353-1
FunktionFühren und Halten entlang des BügelsAuffangen am mitlaufenden Führungskörper
Kosten / Windlastniedriger, geringe Windlasthöher, robust für Dauerbetrieb
Kombinierbar mitKäfig, Ruhepodest, PlattformRuhepodest, Plattform, Rückenschutz im Übergangsbereich

Konfiguration

Kombinationen & Nachrüstung

Seit DIN 18799-3:2021 dürfen Bestandsanlagen nicht mehr einfach weiterbetrieben werden: Fehlende oder veraltete Absturzsicherung muss nachgerüstet werden. Wir prüfen Ihre Lage, empfehlen Kombilösung oder Austausch und liefern das Umbaupaket inklusive Befestigungsmaterial und Dokumentation.

Beispielkonfiguration
LeitertypEinzügige ortsfeste Steigleiter
AbsturzsicherungGeführte Steigschutzschiene (DIN EN 353-1)
MaterialStahl feuerverzinkt (HDG nach ISO 1461)
Steighöhe4,76 m – weitere Höhen als Sonderbau nach Zeichnung möglich
OptionenRuhepodest, Ausstiegsplattform, Käfigübergang, Wechsel zu Rückenschutz
Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz, oben gesicherter Ausstieg mit Geländer
Mehrzügige Steigleitern mit Rückenschutz und Zwischenpodesten an einem Industriegebäude
Steigleiter mit Ausstiegsplattform, Geländer und Rückenschutz
Steigleiter mit Ausstiegsplattform, Geländer und Rückenschutz
Zwei parallele Steigleitern an einer Wand, eine mit Rückenschutz

DoC & Prüfbericht zum System

Zu jeder Lieferung gehört die Konformitätserklärung mit dem Nachweis der eingesetzten Steigschutzkomponenten – auftragsbezogen, ohne Aufpreis.

500+ Projekte in 50+ Ländern

Werkpreis direkt vom Hersteller, Export weltweit, Produktionsfenster 15–25 Werktage. Planungsteam antwortet innerhalb von 24 h.

Produkt, Prüfung, Prüfbuch

Wir liefern nicht nur: Wiederkehrende Prüfungen der Absturzsicherung dokumentieren wir in Ihrem Prüfbuch – geschlossen aus einer Hand.

Angebot in 24 h

Angebot anfordern

Beschreiben Sie Ihren Aufstieg: Höhe, Geometrie und gewünschte Absturzsicherung – wir empfehlen die normkonforme Lösung und kalkulieren zum Werkpreis.

Weitere Angaben – optional

Antwort in 24 h · Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Angebotserstellung (DSGVO). Details: Datenschutzerklärung

Häufige Fragen

Fragen zur Absturzsicherung an Steigleitern

Rückenschutz oder Steigschutz – was passt zu meiner Steigleiter?
Für Steighöhen unter etwa 10 m ist ein Rückenschutz die wirtschaftliche Standardlösung. Oberhalb von 10 m reicht Rückenschutz allein nicht mehr aus – dann ist eine Steigschutzeinrichtung erforderlich (DGUV Information 208-032), als geführte Schiene oder Seilsystem. Wir beraten anhand Ihrer Geometrie und Gefährdungsbeurteilung.
Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung Pflicht?
Nach DGUV Information 208-032 gilt ab 3 m Fallhöhe die Pflicht zu Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung; der Rückenschutz beginnt 2,20–3,00 m über der Einstiegsebene. Die genaue Auslegung erfolgt im Rahmen der örtlichen Gefährdungsbeurteilung.
Welche Bauarten von Steigschutz gibt es?
Geführte Steigschutzschienen nach DIN EN 353-1 oder Seilsysteme mit mitlaufendem Auffanggerät. Für ortsfeste Steigleitern ist die Schiene der übliche Standard – beide Varianten liefern wir werksseitig montiert oder zur Nachrüstung.
Kann man eine bestehende Steigleiter mit Absturzsicherung nachrüsten?
Ja. Wir rüsten Bestandsanlagen beliebiger Hersteller nach – mit Rückenschutz, Steigschutzschiene oder Kombilösung, abgestimmt auf DIN 18799-3:2021.
Wie lange dauert Angebot und Lieferung?
Sie erhalten Ihr Angebot innerhalb von 24 Stunden. Die Produktion dauert 15–25 Werktage; jeder Auftrag enthält DoC und Prüfbericht.
Muss die Absturzsicherung regelmäßig geprüft werden?
Ja. Prüfen Sie Aufstieg und Sicherung mindestens jährlich durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 – Gleitwagen, Anschlagpunkte und Verankerung eingeschlossen. Wir liefern das Prüfbuch für die wiederkehrende Prüfung mit und dokumentieren die Erstabnahme. So bleibt Ihre Anlage betriebs- und versicherungsfähig.
Was gilt oberhalb von 10 m Steighöhe?
Oberhalb von 10 m reicht ein Rückenschutz allein nicht mehr aus – dann hat eine Steigschutzeinrichtung Vorrang, als geführte Schiene nach DIN EN 353-1 oder als Seilsystem mit mitlaufendem Auffanggerät. Ruhepodeste entlasten lange Steigwege; mit Rückenschutz sind Zwischenplattformen etwa alle 10 m üblich. Wir planen den Übergang von Rückenschutz zu Schiene konstruktiv mit.
Welche Materialien gibt es für gesicherte Steigleitern?
Stahl feuerverzinkt nach ISO 1461 ist der Standard für Rückenschutz und Schiene im Außenbereich. Aluminium eignet sich für leichte Konstruktionen ohne Kran, Edelstahl V4A für Chemie- und Küstenumgebungen. GFK komplettiert die Auswahl, wo elektrische Trennung gefordert ist – jedes Material wird mit der passenden Sicherung kombiniert.
Erhalten wir Nachweise zum Sicherungssystem?
Ja. Die Konformitätserklärung (DoC) belegt die eingesetzten Steigschutzkomponenten auftragsbezogen – ohne Aufpreis. Der Prüfbericht dokumentiert die werkseitige Erstabnahme, das Prüfbuch begleitet die wiederkehrende Prüfung. Fordern Sie die Belege direkt mit dem Angebot an; alle Nachweise sind auftrags- und zeichnungsbezogen.

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